+94. Nach Durchführung der Geschäftsmodellanalyse sollten die zuständigen Behörden die wesentlichen …

94. Nach Durchführung der Geschäftsmodellanalyse sollten die zuständigen Behörden die wesentlichen …

Nach Durchführung der Geschäftsmodellanalyse sollten die zuständigen Behörden die wesentlichen Anfälligkeiten bewerten, denen die Wertpapierfirma aufgrund ihres Geschäftsmodells oder ihrer Geschäftsstrategie ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein kann. Hierbei sollten beispielsweise die folgenden Aspekte untersucht werden:

  • a. Erwartung eines schlechten Finanzergebnisses;
  • b. Verwendung einer unrealistischen Strategie;
  • c. zu große Konzentration oder Volatilität (einschließlich Gewinnen, Einnahmen, Kunden, für die verstärkte Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gemäß Kapitel II Abschnitt 3 der Richtlinie (EU) 2015/849 angewendet werden, Drittländern mit hohem Risiko gemäß Artikel 9 der genannten Richtlinie);
  • d. Übernahme übermäßig hoher Risiken;
  • e. Bedenken in Bezug auf die Cashflow- und Finanzierungsstruktur;
  • f. bedeutende externe Faktoren (einschließlich Auswirkungen gesetzlicher Vorschriften wie der Auferlegung des „Ring Fencing“ von Geschäftseinheiten) und
  • g. ESG-Risiken und ihre Auswirkungen auf die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells und die langfristige Resilienz der Wertpapierfirma.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/