+136. Im Interesse der Verhältnismäßigkeit und im Falle von Wertpapierfirmen, bei denen aufgrund der …
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136. Im Interesse der Verhältnismäßigkeit und im Falle von Wertpapierfirmen, bei denen aufgrund der …
Im Interesse der Verhältnismäßigkeit und im Falle von Wertpapierfirmen, bei denen aufgrund der Art der Kunden und der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Tätigkeiten von einem geringeren GW/TF-Risiko auszugehen ist, sollten die zuständigen Behörden zumindest bewerten, ob der Gesamtrahmen für die Governance der Wertpapierfirma auch das Management der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einschließt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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