+5.7 Risiken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und aufsichtliche Erwägungen
---+133. Bei der Analyse des Rahmens für die interne Governance und der firmenweiten Kontrollen sollten …
---+134. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob der Gesamtrahmen für die Governance der …
---+135. In Einklang mit den EBA-Leitlinien zur internen Governance und den gemeinsamen Leitlinien der …
---+136. Im Interesse der Verhältnismäßigkeit und im Falle von Wertpapierfirmen, bei denen aufgrund der …
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5.7 Risiken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und aufsichtliche Erwägungen
5.7 Risiken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und aufsichtliche Erwägungen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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133. Bei der Analyse des Rahmens für die interne Governance und der firmenweiten Kontrollen sollten …
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Bei der Analyse des Rahmens für die interne Governance und der firmenweiten Kontrollen sollten die zuständigen Behörden ferner die von den GW/TF-Aufsichtsbehörden eingegangenen Bewertungen berücksichtigen und prüfen, ob diese Anlass zu aufsichtlichen Bedenken geben. Dies könnte insbesondere der Fall sein, wenn Feststellungen auf wesentliche Schwachstellen in den Systemen und Kontrollen einer Wertpapierfirma zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinweisen. Wenn hingegen die Bewertung der zuständigen Behörde zeigt, dass die Schwachstellen bei den internen Kontrollen und dem Rahmen für die Governance einer Wertpapierfirma sowie den firmenweiten Kontrollen Anlass zu aufsichtlichen Bedenken hinsichtlich Risiken bezüglich Geldwäsche und 48 Terrorismusfinanzierung geben, sollten die zuständigen Behörden das Ergebnis dieser Bewertung den GW/TF-Aufsichtsbehörden mitteilen.
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134. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob der Gesamtrahmen für die Governance der …
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Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob der Gesamtrahmen für die Governance der Wertpapierfirma auch das Management der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einschließt.
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135. In Einklang mit den EBA-Leitlinien zur internen Governance und den gemeinsamen Leitlinien der …
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In Einklang mit den EBA-Leitlinien zur internen Governance und den gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen sollten die zuständigen Behörden unter aufsichtlichen Aspekten bewerten, ob die Zuständigkeiten des Leitungsorgans mit Blick auf die Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllt werden. Die zuständigen Behörden sollten etwaige ergänzende Informationen berücksichtigen, die im Anschluss an ihre Bewertung von den GW/TF-Aufsichtsbehörden eingehen. Wertpapierfirmen der Kategorie 3
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136. Im Interesse der Verhältnismäßigkeit und im Falle von Wertpapierfirmen, bei denen aufgrund der …
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Im Interesse der Verhältnismäßigkeit und im Falle von Wertpapierfirmen, bei denen aufgrund der Art der Kunden und der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Tätigkeiten von einem geringeren GW/TF-Risiko auszugehen ist, sollten die zuständigen Behörden zumindest bewerten, ob der Gesamtrahmen für die Governance der Wertpapierfirma auch das Management der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einschließt.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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