+328. Bei der Bewertung des Liquiditätsrisikos sollten die zuständigen Behörden, soweit verfügbar …
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328. Bei der Bewertung des Liquiditätsrisikos sollten die zuständigen Behörden, soweit verfügbar …
Bei der Bewertung des Liquiditätsrisikos sollten die zuständigen Behörden, soweit verfügbar, sämtliche nachstehenden Informationsquellen heranziehen: - a. Ergebnisse der Analyse der Dienstleistungen und Tätigkeiten der Wertpapierfirma und Informationen aus der Überwachung der Schlüsselindikatoren, insbesondere wenn dies dazu beitragen kann, die Hauptquellen des Liquiditätsrisikos zu verstehen;
- b. aufsichtliche Meldungen, insbesondere die Angaben der Wertpapierfirma in ihren Meldungen nach Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 2019/2033;
102 - c. regelmäßige Berichte, quantitative Berichte, Abschlüsse, interne Berichte wie die Lageberichte über die Liquidität und alle sonstigen Informationen, die die zuständige Behörde von der Wertpapierfirma anfordert;
- d. Informationen des Mutterunternehmens der Wertpapierfirma, wenn die Wertpapierfirma als Tochterunternehmen in die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis einbezogen ist, insbesondere Informationen über das Liquiditätsrisiko von Wertpapierfirmen, die Teil einer Bankengruppe sind;
- e. Ergebnisse von Aufsichtstätigkeiten;
- f. Informationen aus dem ILAAP der Wertpapierfirma;
- g. Ergebnisse und Feststellungen in internen oder externen Prüfberichten;
- h. von der EBA oder der ESMA herausgegebene Empfehlungen und Leitlinien sowie von makroprudenziellen Behörden oder dem ESRB herausgegebene Warnungen und Empfehlungen und
- i. in anderen Wertpapierfirmen, die nach einem ähnlichen Geschäftsmodell operieren, identifizierte Risiken.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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