+328. Bei der Bewertung des Liquiditätsrisikos sollten die zuständigen Behörden, soweit verfügbar …

328. Bei der Bewertung des Liquiditätsrisikos sollten die zuständigen Behörden, soweit verfügbar …

Bei der Bewertung des Liquiditätsrisikos sollten die zuständigen Behörden, soweit verfügbar, sämtliche nachstehenden Informationsquellen heranziehen:

  • a. Ergebnisse der Analyse der Dienstleistungen und Tätigkeiten der Wertpapierfirma und Informationen aus der Überwachung der Schlüsselindikatoren, insbesondere wenn dies dazu beitragen kann, die Hauptquellen des Liquiditätsrisikos zu verstehen;
  • b. aufsichtliche Meldungen, insbesondere die Angaben der Wertpapierfirma in ihren Meldungen nach Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 2019/2033;

102

  • c. regelmäßige Berichte, quantitative Berichte, Abschlüsse, interne Berichte wie die Lageberichte über die Liquidität und alle sonstigen Informationen, die die zuständige Behörde von der Wertpapierfirma anfordert;
  • d. Informationen des Mutterunternehmens der Wertpapierfirma, wenn die Wertpapierfirma als Tochterunternehmen in die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis einbezogen ist, insbesondere Informationen über das Liquiditätsrisiko von Wertpapierfirmen, die Teil einer Bankengruppe sind;
  • e. Ergebnisse von Aufsichtstätigkeiten;
  • f. Informationen aus dem ILAAP der Wertpapierfirma;
  • g. Ergebnisse und Feststellungen in internen oder externen Prüfberichten;
  • h. von der EBA oder der ESMA herausgegebene Empfehlungen und Leitlinien sowie von makroprudenziellen Behörden oder dem ESRB herausgegebene Warnungen und Empfehlungen und
  • i. in anderen Wertpapierfirmen, die nach einem ähnlichen Geschäftsmodell operieren, identifizierte Risiken.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/