+343. Die zuständigen Behörden sollten die Angemessenheit des Finanzierungsprofils der …

343. Die zuständigen Behörden sollten die Angemessenheit des Finanzierungsprofils der …

Die zuständigen Behörden sollten die Angemessenheit des Finanzierungsprofils der Wertpapierfirma unter Berücksichtigung aller folgenden Kriterien bewerten:

  • a. ob die Verpflichtungen der Wertpapierfirma mit einer stabilen Finanzierung angemessen erfüllt werden;
  • b. ob es – falls die Wertpapierfirma einer Gruppe angehört – regelmäßige gruppeninterne Liquiditätsströme gibt und ob diese vertraglich vorgeschrieben und noch in Kraft sind und
  • c. ob die Wertpapierfirma Zugang zu Kreditfazilitäten eines Kreditinstituts oder eines anderen Unternehmens der Gruppe hat oder über andere alternative Finanzierungsquellen verfügt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/