+343. Die zuständigen Behörden sollten die Angemessenheit des Finanzierungsprofils der …
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343. Die zuständigen Behörden sollten die Angemessenheit des Finanzierungsprofils der …
Die zuständigen Behörden sollten die Angemessenheit des Finanzierungsprofils der Wertpapierfirma unter Berücksichtigung aller folgenden Kriterien bewerten: - a. ob die Verpflichtungen der Wertpapierfirma mit einer stabilen Finanzierung angemessen erfüllt werden;
- b. ob es – falls die Wertpapierfirma einer Gruppe angehört – regelmäßige gruppeninterne Liquiditätsströme gibt und ob diese vertraglich vorgeschrieben und noch in Kraft sind und
- c. ob die Wertpapierfirma Zugang zu Kreditfazilitäten eines Kreditinstituts oder eines anderen Unternehmens der Gruppe hat oder über andere alternative Finanzierungsquellen verfügt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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