+377. Ungeachtet der in der vorstehenden Randnummer erwähnten Anforderungen können die zuständigen …
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377. Ungeachtet der in der vorstehenden Randnummer erwähnten Anforderungen können die zuständigen …
Ungeachtet der in der vorstehenden Randnummer erwähnten Anforderungen können die zuständigen Behörden auf der Grundlage der während der Bewertung der SREP-Elemente festgestellten Anfälligkeiten und Mängel zusätzliche Kapitalmaßnahmen vorsehen, unter anderem: - a. nach Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe h der Richtlinie (EU) 2019/2034 von der Wertpapierfirma verlangen, Nettogewinne zur Stärkung der Eigenmittel einzusetzen;
- b. nach Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe i der Richtlinie (EU) 2019/2034 Ausschüttungen oder Zinszahlungen der Wertpapierfirma an Anteilseigner, Gesellschafter oder Inhaber von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals einschränken oder untersagen, sofern dieses Verbot für die Wertpapierfirma kein Ausfallereignis darstellt, und/oder
- c. nach Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2013/2034 der Wertpapierfirma eine bestimmte Rückstellungspolitik oder eine bestimmte Behandlung ihrer Vermögenswerte hinsichtlich der Eigenmittelanforderungen vorschreiben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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