+422. Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Punkte innerhalb der Aufsichtskollegien …
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422. Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Punkte innerhalb der Aufsichtskollegien …
Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Punkte innerhalb der Aufsichtskollegien erörtern und koordinieren: 136 - a. Zeitplan (einschließlich Häufigkeit) und Fristen für die Bewertung der verschiedenen SREP-Elemente für die konsolidierte Gruppe;
- b. Einzelheiten zur Anwendung von Benchmarks, die für die Bewertung der SREP-Elemente verwendet werden;
- c. Ansatz zur individuellen Bewertung und Einstufung von Risikounterkategorien, wenn diese Unterkategorien als wesentlich identifiziert wurden;
- d. von der Wertpapierfirma bereitzustellende Informationen auf konsolidierter Ebene und auf Ebene der einzelnen Unternehmen zur Bewertung der SREP-Elemente;
- e. Bewertungsergebnisse, einschließlich der für die verschiedenen Elemente vergebenen SREP-Scores, sowie Ergebnisse der SREP-Gesamtbewertung und SREP-Gesamtscore auf konsolidierter Ebene sowie auf der Ebene der einzelnen Unternehmen. Während der Erörterung der Bewertung der individuellen Kapital- und Liquiditätsrisiken sollten die zuständigen Behörden die Risiken in den Fokus rücken, die für die betreffenden Unternehmen als wesentlich eingestuft werden;
- f. grenzüberschreitende prudentielle Auswirkungen von Risiken und Bedenken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und
- g. geplante Aufsichts- und Frühinterventionsmaßnahmen (sofern relevant).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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