+422. Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Punkte innerhalb der Aufsichtskollegien …

422. Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Punkte innerhalb der Aufsichtskollegien …

Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Punkte innerhalb der Aufsichtskollegien erörtern und koordinieren:

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  • a. Zeitplan (einschließlich Häufigkeit) und Fristen für die Bewertung der verschiedenen SREP-Elemente für die konsolidierte Gruppe;
  • b. Einzelheiten zur Anwendung von Benchmarks, die für die Bewertung der SREP-Elemente verwendet werden;
  • c. Ansatz zur individuellen Bewertung und Einstufung von Risikounterkategorien, wenn diese Unterkategorien als wesentlich identifiziert wurden;
  • d. von der Wertpapierfirma bereitzustellende Informationen auf konsolidierter Ebene und auf Ebene der einzelnen Unternehmen zur Bewertung der SREP-Elemente;
  • e. Bewertungsergebnisse, einschließlich der für die verschiedenen Elemente vergebenen SREP-Scores, sowie Ergebnisse der SREP-Gesamtbewertung und SREP-Gesamtscore auf konsolidierter Ebene sowie auf der Ebene der einzelnen Unternehmen. Während der Erörterung der Bewertung der individuellen Kapital- und Liquiditätsrisiken sollten die zuständigen Behörden die Risiken in den Fokus rücken, die für die betreffenden Unternehmen als wesentlich eingestuft werden;
  • f. grenzüberschreitende prudentielle Auswirkungen von Risiken und Bedenken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und
  • g. geplante Aufsichts- und Frühinterventionsmaßnahmen (sofern relevant).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/