+425. Im Rahmen der Diskussionen über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung und der …
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425. Im Rahmen der Diskussionen über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung und der …
Im Rahmen der Diskussionen über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung und der Festlegung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung sollten die zuständigen Behörden die folgenden Aspekte berücksichtigen: - a. Bewertung der Wesentlichkeit der auf konsolidierter Ebene und auf der Ebene der einzelnen Unternehmen festgestellten Risiken und Mängel (d. h., welche Risiken
137 für die Gruppe als Ganzes und welche nur für ein einzelnes Unternehmen wesentlich sind) und der zur Deckung dieser Risiken erforderlichen Eigenmittel; - b. wenn die erkannten Mängel allen Unternehmen gemein sind, Koordinierung der Bewertung und der aufsichtlichen Reaktion und insbesondere Entscheidung, ob Maßnahmen auf konsolidierter Ebene oder verhältnismäßig auf der Ebene der einzelnen Unternehmen den Unternehmen auferlegt werden sollten, die gemeinsame Mängel aufweisen;
- c. Ergebnisse der aufsichtlichen Benchmark-Berechnungen, die zur Bestimmung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung für alle Unternehmen der Gruppe sowie auf konsolidierter Ebene herangezogen werden;
- d. für die einzelnen Unternehmen sowie auf konsolidierter Ebene festzulegende zusätzliche Eigenmittelanforderung, um die Kohärenz der endgültigen Eigenmittelanforderungen sicherzustellen, sowie Entscheidung, ob Eigenmittel von der konsolidierten Ebene auf die Ebene der einzelnen Unternehmen übertragen werden müssen; und
- e. Ermittlung der P2G für das Mutter- oder Tochterunternehmen oder auf konsolidierter Ebene.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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