+31. Die Institute sollten auf der Grundlage der Leitlinien der Abwicklungsbehörden die in den …
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31. Die Institute sollten auf der Grundlage der Leitlinien der Abwicklungsbehörden die in den …
Die Institute sollten auf der Grundlage der Leitlinien der Abwicklungsbehörden die in den Übertragungsumfang aufzunehmenden Elemente ermitteln, sodass diese den Merkmalen der Vermögensverwaltungsgesellschaft nach den Vorgaben der Abwicklungsbehörden entsprechen. In diesem Sinne sollten die Abwicklungsbehörden im Einklang mit Artikel 42 Absatz 5 Buchstabe c der Richtlinie 2014/59/EU bestimmen, ob die Übertragung für eine Maximierung der Liquidationserlöse erforderlich ist, weshalb das Geschäftsmodell und die Strategie zur Beendigung der Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht unberücksichtigt bleiben sollten. Insbesondere sollten die Abwicklungsbehörden sicherstellen, dass - - der Übertragungsumfang mit dem Geschäftsmodell der Vermögensverwaltungsgesellschaft, sofern diese bereits errichtet wurde, in Einklang steht, oder das Geschäftsmodell einer zu gründenden Vermögensverwaltungsgesellschaft prüfen. Die Konzeption von Vermögensverwaltungsgesellschaften kann auf einen einzelnen Vermögenswert oder eine Spezialisierung auf ein geografisches Gebiet ausgerichtet sein;
- - insbesondere im Fall einer Vermögensverwaltungsgesellschaft, von der erwartet wird, dass sie Portfolios und Tätigkeiten von verschiedenen Instituten übernimmt, eine Kohärenz zwischen dem Übertragungsumfang und der Veräußerungsstrategie besteht, welche eine Maximierung der Liquidierungserlöse sicherstellt, Wertverluste vermeidet sowie Skaleneffekte ermöglicht;
- - der Übertragungsumfang es der Vermögensverwaltungsgesellschaft im möglichen Umfang erlaubt, eine kritische Größe zu erreichen, um Größenvorteile nutzen zu können. Idealerweise sollte die kritische Größe innerhalb der Proportionen des Marktes bleiben, in der sie tätig ist;
- - der Übertragungsumfang die Vermögensverwaltungsgesellschaft in die Lage versetzt, einen langfristig höheren Wert als den Marktwert am Bewertungstag gemäß Absatz 32 dieser Leitlinien einzuziehen, was bedeutet, dass Portfolios mit negativen langfristigen Aussichten sorgfältig zu prüfen sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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