+38. Um i) unnötige finanzielle Störungen zu vermeiden und die Zuverlässigkeit der der durch den …

38. Um i) unnötige finanzielle Störungen zu vermeiden und die Zuverlässigkeit der der durch den …

Um i) unnötige finanzielle Störungen zu vermeiden und die Zuverlässigkeit der der durch den Übertragungsumfang erbrachten Finanzdienstleistungen zu gewährleisten oder ii) finanzielle Instabilitäten der fortzuführenden Tätigkeiten zu begrenzen (auch im Rahmen des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten für das ursprüngliche Unternehmen), sollte der wesentliche Teil des Übertragungsumfangs, sofern möglich und vorbehaltlich Absatz 41 dieser Leitlinien, mit den verbundenen finanziellen Pflichten und Schutzvorkehrungen übertragen werden. Deshalb sollten Institute, in deren Abwicklungspläne Transferstrategien enthalten sind, bei der Abwicklungsplanung:

  • - finanzielle Verbindungen zwischen außerbilanziellen und bilanzwirksamen Risikopositionen und Verbindlichkeiten sowie insbesondere gewährte oder erhaltene Garantien ermitteln (gegebenenfalls einschließlich Verweisen auf den Anwendungsbereich8 , die Laufzeit, ein vorzeitiges Kündigungsrecht, eine Änderung der Kontrollverhältnisse oder Cross-Default-Klauseln oder das geltende Recht), wobei zwischen externen Garantien und gruppeninternen Garantien zu unterscheiden ist. Gruppeninterne Garantien9 sollten besonders geprüft werden, um zu ermitteln, ob sie übertragen oder widerrufen werden können, ohne unerwünschte Auswirkungen zu verursachen;
  • - bestehende Absicherungen ermitteln, die nicht bereits unter den vorstehend erwähnten Schutzbestimmungen erfasst sind;
  • - die Organisationseinheiten, die für die Bereitstellung finanzieller Mittel zuständig sind, und ihre vertraglichen Verbindungen mit anderen Einheiten ermitteln, wobei Liquiditätszuflüsse und -abflüsse und die Liquiditätsausgleichsfähigkeit zu berücksichtigen sind;
  • - gegebenenfalls Regelungen ausarbeiten, durch die sichergestellt wird, dass bestehende Vereinbarungen während und nach der Abwicklung aufrechterhalten werden, Back-to-back-Transaktionen der separierten Einheiten fortgeführt werden und diese Zugang zu benötigten Währungen haben.

Rechtliche Verflechtungen


8 Wie beispielsweise Patronatserklärungen.

9 Gruppeninterne Garantien sind im Rahmen dieser Leitlinien umfassend als Verlustübernahmemechanismen zu verstehen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/