+77. Sofern in Abwicklung befindliche Institute fortbestehen, sollten sie in der Lage sein, die …

77. Sofern in Abwicklung befindliche Institute fortbestehen, sollten sie in der Lage sein, die …

Sofern in Abwicklung befindliche Institute fortbestehen, sollten sie in der Lage sein, die Erstellung einer Bilanz nach der Abwicklung zur Ausbuchung des Übertragungsumfangs und Verbuchung seiner Erlöse nach vorab vereinbarten Rechnungslegungsgrundsätzen zu unterstützen. Diese Bilanzen müssen in der Phase vor der Abwicklung nicht laufend aktualisiert werden, die Institute sollten aber nachweisen, dass sie in der Lage sind, den Abwicklungsbehörden schnell eine Bilanz nach der Abwicklung vorzulegen, die dem von den Abwicklungsbehörden mithilfe der Institute ermittelten Übertragungsumfang entspricht.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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