+40. Hinsichtlich der internen Unternehmensführung und -kontrolle (interne Governance) gemäß den …

40. Hinsichtlich der internen Unternehmensführung und -kontrolle (interne Governance) gemäß den …

Hinsichtlich der internen Unternehmensführung und -kontrolle (interne Governance) gemäß den Artikeln 74 und 88 der Richtlinie 2013/36/EU, sollten Institute in Bezug auf das IRRBB sicherstellen,

  • (a) dass ihr Leitungsorgan die oberste Verantwortung für die Überwachung des Rahmenkonzepts für das IRRBB-Management, die Risikobereitschaft sowie die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals für eine angemessene Risikodeckung trägt. Das Leitungsorgan sollte die allgemeine IRRBB-Strategie des Instituts festlegen und die entsprechenden Regelwerke und Verfahren genehmigen. Das Leitungsorgan hat allerdings die Möglichkeit, die Überwachung und Steuerung des IRRBB unter den in Absatz 42 genannten Voraussetzungen an die höhere Führungsebene, einzelne Fachleute oder einen Ausschuss für das Aktiv-Passiv-Management zu delegieren.
  • (b) dass sie über ein Rahmenkonzept für das IRRBB-Management verfügen, das klare Verantwortlichkeiten vorgibt und ein System mit Limiten sowie Regelwerken, Verfahren und interne Kontrollen (einschließlich einer regelmäßigen unabhängigen Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit des Rahmenkonzepts) umfasst.
  • (c) dass die Vorkehrungen, Prozesse und Mechanismen, auf die für die Beurteilung des IRRBB Bezug genommen wird, umfassend und verhältnismäßig in Bezug auf Art, Umfang und Komplexität der dem Geschäftsmodell und den Aktivitäten des Instituts innewohnenden Risiken sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/