+Begriffsbestimmungen
---+11. Soweit nicht anders festgelegt, haben die in der Einlagensicherungsrichtlinie verwendeten und …

Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
11. Soweit nicht anders festgelegt, haben die in der Einlagensicherungsrichtlinie verwendeten und …

Soweit nicht anders festgelegt, haben die in der Einlagensicherungsrichtlinie verwendeten und definierten Begriffe in den vorliegenden Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen:

BerechnungsmethodeMethode für die Berechnung von Beiträgen der Mitgliedsinstitute an ein Einlagensicherungssystem. Jede Maßnahme des Einlagensicherungssystems, für die die Verwendung von Mitteln des Einlagensicherungssystems erforderlich ist, um seinen Pflichten zum Schutz der gedeckten Einlagen gemäß Artikel 11 der Einlagensicherungsrichtlinie nachzukommen. Dazu zählen unter anderem die Entschädigung
Inanspruchnahme des Einlagensicherungssystemsvon Einlegern nach dem Ausfall eines Mitgliedsinstituts, ein Beitrag des Einlagensicherungssystems zur Abwicklungsfinanzierung, die Bereitstellung einer Kapitalzuführung, eine Garantie oder die Übernahme von Verbindlichkeiten eines notleidenden oder ausfallenden Instituts zur Verhinderung seines Ausfalls oder alternative Maßnahmen zur Wahrung des Zugangs von Einlegern zu gedeckten Einlagen. Einem Einlagensicherungssystem angeschlossenes Kreditinstitut
Mitgliedsinstitutgemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/20133 . Gemäß der Definition in den EBA-Leitlinien zur Einteilung und
Sonstige verfügbare FinanzmittelMeldung verfügbarer Finanzmittel von Einlagensicherungssyste-men (EBA/GL/2021/17), veröffentlicht am 17. Dezember 2021. Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung gemäß Artikel 97 der Richtlinie 2013/36/EU4 und der weiteren Spezifizie-rung in den EBA-Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Me-
SREPthoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungspro-zess ( Supervisory Review and Evaluation Process , SREP ) sowie für die aufsichtlichen Stresstests gemäß der Richtlinie 2013/36/EU. Gemäß der Definition in den EBA-Leitlinien zur Einteilung und
Qualifizierte verfügbare FinanzmittelMeldung verfügbarer Finanzmittel von Einlagensicherungssystemen (EBA/GL/2021/17), veröffentlicht am 17. Dezember 2021.

3 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).

4 Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/