+20. Die zuständige Behörde kann dem Einlagensicherungssystem in Zusammenarbeit mit der benannten …

20. Die zuständige Behörde kann dem Einlagensicherungssystem in Zusammenarbeit mit der benannten …

Die zuständige Behörde kann dem Einlagensicherungssystem in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde gestatten, eine niedrigere periodische Zielausstattung als den nach Ziffer 16 erforderlichen Mindestwert festzulegen, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass bei der Erhebung einer niedrigeren periodischen Zielausstattung die Bedingungen gemäß Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 4 der Einlagensicherungsrichtlinie erfüllt werden und dies nicht zur Folge hat, dass das Einlagensicherungssystem gegen die Anforderung zur Einhaltung der Mindestzielausstattung innerhalb der in Artikel 10 Absatz 2 der Einlagensicherungsrichtlinie festgelegten Frist verstößt. Bei der Genehmigung zur Festlegung einer niedrigeren periodischen Zielausstattung für das Einlagensicherungssystem kann die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde die erwartete Entwicklung der aggregierten gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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