+50. Einlagensicherungssysteme sollten bei der Kalibrierung der Schwellenwerte auf …
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50. Einlagensicherungssysteme sollten bei der Kalibrierung der Schwellenwerte auf …
Einlagensicherungssysteme sollten bei der Kalibrierung der Schwellenwerte auf Experteneinschätzungen zurückgreifen, sie sollten in jedem Fall jedoch die folgenden Mindestschwellenwerte einhalten: - a. Wenn der Wert des Indikators eines Mitgliedsinstituts für die Verschuldungsquote, die harte Kernkapitalquote, die Liquiditätsdeckungsanforderung und die strukturelle Liquiditätsquote unter der geltenden gesetzlichen Mindestanforderung gemäß Artikel 92 Absatz 1 Artikel 412 und Artikel 413 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 liegt, so sollte das entsprechende individuelle Risikoergebnis 100 betragen.
- b. Wenn der Wert des Indikators eines Mitgliedsinstituts für die Kapitaldeckungsquote weniger als 100 % beträgt, sollte das entsprechende individuelle Risikoergebnis 100 betragen.
- c. Liegt der Wert des Indikators eines Mitgliedsinstituts für das Verhältnis Gesamtrisikobetrag/Gesamtaktiva und das Verhältnis Gedeckte Einlagen/Unbelastete Vermögenswerte über 100 %, so sollte das entsprechende individuelle Risikoergebnis 100 betragen.
Die „Bucket“-Methode für das individuelle Risikoergebnis
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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