+50. Einlagensicherungssysteme sollten bei der Kalibrierung der Schwellenwerte auf …

50. Einlagensicherungssysteme sollten bei der Kalibrierung der Schwellenwerte auf …

Einlagensicherungssysteme sollten bei der Kalibrierung der Schwellenwerte auf Experteneinschätzungen zurückgreifen, sie sollten in jedem Fall jedoch die folgenden Mindestschwellenwerte einhalten:

  • a. Wenn der Wert des Indikators eines Mitgliedsinstituts für die Verschuldungsquote, die harte Kernkapitalquote, die Liquiditätsdeckungsanforderung und die strukturelle Liquiditätsquote unter der geltenden gesetzlichen Mindestanforderung gemäß Artikel 92 Absatz 1 Artikel 412 und Artikel 413 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 liegt, so sollte das entsprechende individuelle Risikoergebnis 100 betragen.
  • b. Wenn der Wert des Indikators eines Mitgliedsinstituts für die Kapitaldeckungsquote weniger als 100 % beträgt, sollte das entsprechende individuelle Risikoergebnis 100 betragen.
  • c. Liegt der Wert des Indikators eines Mitgliedsinstituts für das Verhältnis Gesamtrisikobetrag/Gesamtaktiva und das Verhältnis Gedeckte Einlagen/Unbelastete Vermögenswerte über 100 %, so sollte das entsprechende individuelle Risikoergebnis 100 betragen.

Die „Bucket“-Methode für das individuelle Risikoergebnis

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/