+Zeitrahmen
---+23. Bei der Bewertung des erwarteten Zeitrahmens für die Sanierungsoption gemäß Artikel 12 Absatz 2 …
---+24. Die Institute sollten die Auswirkungen der Umsetzung ihrer Sanierungsoptionen bezüglich einer …
---+25. Bei Sanierungsoptionen mit einem längeren Zeitrahmen als den in Absatz 24 genannten sollten nur …

Zeitrahmen

Zeitrahmen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
23. Bei der Bewertung des erwarteten Zeitrahmens für die Sanierungsoption gemäß Artikel 12 Absatz 2 …

Bei der Bewertung des erwarteten Zeitrahmens für die Sanierungsoption gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 der Kommission sollten die Institute für die Zwecke der Berechnung der „szenariospezifischen Sanierungskapazität“ die spezifischen Merkmale der Sanierungsoptionen und die Art der im Szenario enthaltenen Ereignisse (z. B. systemweit, idiosynkratisch, kombiniert) berücksichtigen.

24. Die Institute sollten die Auswirkungen der Umsetzung ihrer Sanierungsoptionen bezüglich einer …

Die Institute sollten die Auswirkungen der Umsetzung ihrer Sanierungsoptionen bezüglich einer Auswirkung auf ihre Kapitalposition (einschließlich Verschuldung) über einen Zeithorizont von 18 Monaten und bezüglich einer Auswirkung auf die Liquiditätslage über einen Zeithorizont von 6 Monaten ab dem gemäß Absatz 22 bestimmten Ausgangspunkt berechnen.

25. Bei Sanierungsoptionen mit einem längeren Zeitrahmen als den in Absatz 24 genannten sollten nur …

Bei Sanierungsoptionen mit einem längeren Zeitrahmen als den in Absatz 24 genannten sollten nur die innerhalb der in diesem Absatz genannten Zeitrahmen beobachteten Auswirkungen in die Berechnung der „szenariospezifischen Sanierungskapazität“ einbezogen werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/