+10. In Leitlinie 1.7 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) Wenn das Unternehmen neue Produkte …

10. In Leitlinie 1.7 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) Wenn das Unternehmen neue Produkte …

In Leitlinie 1.7 wird folgender Punkt hinzugefügt:

„d) Wenn das Unternehmen neue Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftspraktiken einführt oder diese erheblich ändert, einschließlich der Einführung eines neuen Vertriebskanals oder einer innovativen Technologie als Teil seiner AGW/BTF-Systeme und seines AGW/BTF-Kontrollmechanismus, sollte es vor Einführung dieser Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftspraktiken das GW/TF-Expositionsrisiko bewerten. Haben diese Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftspraktiken erhebliche Auswirkungen auf das GW/TF-Expositionsrisiko des Unternehmens, so sollte das Unternehmen diese Bewertung in seiner gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 und seinen Strategien und Verfahren durchgeführten unternehmensweiten Risikobewertung berücksichtigen.“

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/