+(iii) Änderungen der Leitlinie 1: Risikobewertungen: Hauptgrundsätze für alle Unternehmen
---+10. In Leitlinie 1.7 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) Wenn das Unternehmen neue Produkte …
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(iii) Änderungen der Leitlinie 1: Risikobewertungen: Hauptgrundsätze für alle Unternehmen
(iii) Änderungen der Leitlinie 1: Risikobewertungen: Hauptgrundsätze für alle Unternehmen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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10. In Leitlinie 1.7 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) Wenn das Unternehmen neue Produkte …
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In Leitlinie 1.7 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) Wenn das Unternehmen neue Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftspraktiken einführt oder diese erheblich ändert, einschließlich der Einführung eines neuen Vertriebskanals oder einer innovativen Technologie als Teil seiner AGW/BTF-Systeme und seines AGW/BTF-Kontrollmechanismus, sollte es vor Einführung dieser Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftspraktiken das GW/TF-Expositionsrisiko bewerten. Haben diese Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftspraktiken erhebliche Auswirkungen auf das GW/TF-Expositionsrisiko des Unternehmens, so sollte das Unternehmen diese Bewertung in seiner gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 und seinen Strategien und Verfahren durchgeführten unternehmensweiten Risikobewertung berücksichtigen.“
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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