+15. Leitlinie 4.61 Punkt a erhält folgende Fassung: „a) Ergreifung angemessener und geeigneter …

15. Leitlinie 4.61 Punkt a erhält folgende Fassung: „a) Ergreifung angemessener und geeigneter …

Leitlinie 4.61 Punkt a erhält folgende Fassung:

„a) Ergreifung angemessener und geeigneter Maßnahmen, um Hintergrund und Zweck der Transaktionen zu ergründen, indem z. B. Ursprung und Ziel der transferierten Gelder oder Kryptowerte ermittelt oder weitere Informationen über die Geschäftstätigkeit des betreffenden Kunden eingeholt werden, um die Wahrscheinlichkeit der Tätigung solcher Transaktionen durch den Kunden festzustellen;“

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/