+(x) Änderungen der Leitlinie 15: Sektorspezifische Leitlinie für Wertpapierfirmen
---+32. Leitlinie 15.1 erhält folgende Fassung: „15.1. Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz …

(x) Änderungen der Leitlinie 15: Sektorspezifische Leitlinie für Wertpapierfirmen

(x) Änderungen der Leitlinie 15: Sektorspezifische Leitlinie für Wertpapierfirmen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
32. Leitlinie 15.1 erhält folgende Fassung: „15.1. Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz …

Leitlinie 15.1 erhält folgende Fassung:

„15.1. Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie (EU) 2014/65 sollten bei der Bereitstellung oder Ausführung von Wertpapierdienstleistungen oder -tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie (EU) 2014/65 neben den in Titel I dieser Leitlinien Genannten die folgenden Risikofaktoren und Maßnahmen prüfen. Die sektorspezifische Leitlinie 12 und die Leitlinie 21 können in diesem Zusammenhang ebenfalls relevant sein.“

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/