+32. Leitlinie 15.1 erhält folgende Fassung: „15.1. Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz …
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32. Leitlinie 15.1 erhält folgende Fassung: „15.1. Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz …
Leitlinie 15.1 erhält folgende Fassung: „15.1. Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie (EU) 2014/65 sollten bei der Bereitstellung oder Ausführung von Wertpapierdienstleistungen oder -tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie (EU) 2014/65 neben den in Titel I dieser Leitlinien Genannten die folgenden Risikofaktoren und Maßnahmen prüfen. Die sektorspezifische Leitlinie 12 und die Leitlinie 21 können in diesem Zusammenhang ebenfalls relevant sein.“
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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