+32. Leitlinie 15.1 erhält folgende Fassung: „15.1. Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz …

32. Leitlinie 15.1 erhält folgende Fassung: „15.1. Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz …

Leitlinie 15.1 erhält folgende Fassung:

„15.1. Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie (EU) 2014/65 sollten bei der Bereitstellung oder Ausführung von Wertpapierdienstleistungen oder -tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie (EU) 2014/65 neben den in Titel I dieser Leitlinien Genannten die folgenden Risikofaktoren und Maßnahmen prüfen. Die sektorspezifische Leitlinie 12 und die Leitlinie 21 können in diesem Zusammenhang ebenfalls relevant sein.“

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/