+39. Wenn der Originator oder ursprüngliche Kreditgeber kein Institut ist und daher nicht der …
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39. Wenn der Originator oder ursprüngliche Kreditgeber kein Institut ist und daher nicht der …
Wenn der Originator oder ursprüngliche Kreditgeber kein Institut ist und daher nicht der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegt, sollte er den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes so weit nachkommen, wie dies nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall sollte der Originator oder ursprüngliche Kreditgeber die etablierten Prozesse anwenden sowie die auf Grundlage der von Schuldnern zur Originierung der Risikopositionen erhaltenen Informationen, die Informationen, die der Originator während der Verwaltung der Risikopositionen oder während seines Risikomanagementverfahrens erhalten hat, oder die Informationen, die dem Originator von einem Dritten gemeldet wurden. Risikopositionen gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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