+15. Zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Gewährleistung einer angemessenen …

15. Zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Gewährleistung einer angemessenen …

Zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Gewährleistung einer angemessenen Umsetzung der Anforderungen an die Governance gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/1114 , wie in diesen Leitlinien näher ausgeführt, sollten die Emittenten von ART und die zuständigen Behörden die folgenden Kriterien berücksichtigen:

  • a. die Größe des Emittenten von ART in Bezug auf die Bilanzsumme;
  • b. die Rechtsform des Emittenten von ART;
  • c. ob der Emittent von ART börsennotiert ist oder nicht;
  • d. die Klassifizierung des vermögenswertreferenzierten Token als signifikant oder nicht signifikant gemäß den Artikeln 43 und 44 sowie den Artikeln 56 und 57 der Verordnung (EU) 2023/1114;
  • e. die Besonderheiten, das Volumen und die Anzahl der ausgegebenen ART;
  • f. ob die ausgegebenen ART zum Handel zugelassen sind;
  • g. den Konsensmechanismus, der für die Ausgabe und Validierung der ART verwendet wird;
  • h. die Art und Komplexität aller Geschäftsaktivitäten;
  • i. die Art derTätigkeiten, für die eine Erlaubnis erteilt wurde und die Art der erbrachten Dienstleistungen;
  • j. ob grenzüberschreitende Tätigkeiten angeboten werden sowie den Umfang der Tätigkeiten in den einzelnen Rechtsordnungen;
  • k. den Umfang des Reservevermögens;
  • l. die Art und Komplexität der Vermögenswerte, auf die sich ein Token bezieht;
  • m. ob es sich bei den Inhabern von ART um Kleinanleger handelt oder nicht;
  • n. die Inanspruchnahme von Drittdienstleistern;
  • o. die verwendeten Vertriebskanäle, einschließlich der von Drittdienstleistern bereitgestellten Kanäle, und
  • p. die bestehenden Informations- und Kommunikationstechnologiesysteme (IKT), einschließlich der Maßnahmen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs und der Nutzung von IKT-Drittunternehmen gemäß Artikel 34 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2023/1114.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/