+15. Zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Gewährleistung einer angemessenen …
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15. Zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Gewährleistung einer angemessenen …
Zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Gewährleistung einer angemessenen Umsetzung der Anforderungen an die Governance gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/1114 , wie in diesen Leitlinien näher ausgeführt, sollten die Emittenten von ART und die zuständigen Behörden die folgenden Kriterien berücksichtigen: - a. die Größe des Emittenten von ART in Bezug auf die Bilanzsumme;
- b. die Rechtsform des Emittenten von ART;
- c. ob der Emittent von ART börsennotiert ist oder nicht;
- d. die Klassifizierung des vermögenswertreferenzierten Token als signifikant oder nicht signifikant gemäß den Artikeln 43 und 44 sowie den Artikeln 56 und 57 der Verordnung (EU) 2023/1114;
- e. die Besonderheiten, das Volumen und die Anzahl der ausgegebenen ART;
- f. ob die ausgegebenen ART zum Handel zugelassen sind;
- g. den Konsensmechanismus, der für die Ausgabe und Validierung der ART verwendet wird;
- h. die Art und Komplexität aller Geschäftsaktivitäten;
- i. die Art derTätigkeiten, für die eine Erlaubnis erteilt wurde und die Art der erbrachten Dienstleistungen;
- j. ob grenzüberschreitende Tätigkeiten angeboten werden sowie den Umfang der Tätigkeiten in den einzelnen Rechtsordnungen;
- k. den Umfang des Reservevermögens;
- l. die Art und Komplexität der Vermögenswerte, auf die sich ein Token bezieht;
- m. ob es sich bei den Inhabern von ART um Kleinanleger handelt oder nicht;
- n. die Inanspruchnahme von Drittdienstleistern;
- o. die verwendeten Vertriebskanäle, einschließlich der von Drittdienstleistern bereitgestellten Kanäle, und
- p. die bestehenden Informations- und Kommunikationstechnologiesysteme (IKT), einschließlich der Maßnahmen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs und der Nutzung von IKT-Drittunternehmen gemäß Artikel 34 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2023/1114.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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