+30. Gegebenenfalls sollte das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion das Leitungsorgan in seiner …
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30. Gegebenenfalls sollte das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion das Leitungsorgan in seiner …
Gegebenenfalls sollte das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion regelmäßig, rechtzeitig und umfassend über alle relevanten Informationen, die für die Wahrnehmung dessen Aufgaben erforderlich sind, informieren und darüber berichterstatten, einschließlich der Risiken und sonstigen Entwicklungen, die sich auf die Geschäftstätigkeit des Emittenten von ART auswirken, z. B. wesentliche Entscheidungen über seine Geschäftstätigkeiten, seine Organisation und die zugrunde liegenden Technologien, eingegangene Risiken und die Einhaltung des Risikoappetits und -strategie, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF), IKT-Vorfälle und -Berichterstattung, wesentliche durch operationelle Risiken bedingte Verluste, Liquidität und Reservevermögen und deren Verwaltung.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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