+5. Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
---+44. Soweit anwendbar, sollten die Emittenten von ART sicherstellen, dass die Regelungen, Verfahren …
---+45. Zwar können Richtlinien und Dokumentation in gesonderte Dokumente aufgenommen werden, doch …

5. Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe

5. Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
44. Soweit anwendbar, sollten die Emittenten von ART sicherstellen, dass die Regelungen, Verfahren …

Soweit anwendbar, sollten die Emittenten von ART sicherstellen, dass die Regelungen, Verfahren und Mechanismen zur Governance auf einer gruppenweiten Basis kohärent und gut integriert sind. Zu diesem Zweck sollten Emittenten von ART sicherstellen, dass ihre Tochterunternehmen, die der Verordnung (EU) 2023/1114 unterliegen, ähnliche Regelungen, Verfahren und Mechanismen einführen, um solide Governance-Regelungen auf gruppenweiter Basis sicherzustellen. Die zuständigen Stellen innerhalb eines Emittenten von ART und seiner Tochterunternehmen, die der Verordnung (EU) 2023/1114 unterliegen, sollten zusammenarbeiten und gegebenenfalls Daten und Informationen austauschen.

45. Zwar können Richtlinien und Dokumentation in gesonderte Dokumente aufgenommen werden, doch …

Zwar können Richtlinien und Dokumentation in gesonderte Dokumente aufgenommen werden, doch sollten die Emittenten von ART ihre Zusammenfassung oder Bezugnahme in einem einzigen Rahmenwerk für die interne Governance in Erwägung ziehen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/