+67. Handelt es sich bei dem Emittenten um ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma, mit einer …

67. Handelt es sich bei dem Emittenten um ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma, mit einer …

Handelt es sich bei dem Emittenten um ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma, mit einer Verpflichtung zur Erstellung eines Sanierungsplans gemäß der Richtlinie 2014/59/EU5 , so gilt vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 und der Richtlinie 2014/59/EU und vorbehaltlich der Einhaltung der Vertraulichkeitsanforderungen der Richtlinie 2014/59/EU Folgendes:

  • a) der betreffende Emittent kann in den gemäß der Richtlinie 2014/59/EU erstellten und genehmigten Sanierungsplan (im Folgenden „BRRD-Sanierungsplan“) einen Anhang aufnehmen, der alle in diesen Leitlinien aufgeführten Informationen enthält, indem Querverweise auf die relevanten Abschnitte des BRRD-Sanierungsplans, die den Abschnitten 4.2 bis 4.6 dieser Leitlinien entsprechen, und/oder neue Abschnitte oder Informationen aufgenommen werden, wenn dies zur Einhaltung dieser Leitlinien erforderlich ist,
  • b) Emittenten, die sich für die Option gemäß Buchstabe a entscheiden, übermitteln den Sanierungsplan gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114, der in Form des unter Buchstabe a genannten Anhangs erstellt wurde, an die gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 benannte zuständige Behörde; der Emittent gibt außerdem in einer Erklärung/einem Index die spezifischen Abschnitte und Seiten des BRRD-Sanierungsplans an, in denen die in diesen Leitlinien festgelegten Informationen enthalten sind.

5 Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/