+24. Bei der Bewertung der angemessenen Kenntnisse und Erfahrungen eines Mitglieds sollte die …
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24. Bei der Bewertung der angemessenen Kenntnisse und Erfahrungen eines Mitglieds sollte die …
Bei der Bewertung der angemessenen Kenntnisse und Erfahrungen eines Mitglieds sollte die theoretische und praktische Erfahrung im Zusammenhang mit Folgendem berücksichtigt werden: - a. Regulierung der Finanzmärkte, insbesondere in Bezug auf Finanzinstrumente im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 15 der Richtlinie 2014/65/EU und DLT-Finanzinstrumente im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 11 der Verordnung (EU) 2022/858;
- b. Kryptowerten, einschließlich vermögenswertereferenzierter Token und E-Geld-Token;
- c. dem einschlägigen Verständnis des unterschiedlichen Charakters der verschiedenen Arten von Kryptowerten;
- d. den Grundsätzen und Verfahren für das Risikomanagement;
- e. dem Management von Liquiditätsrisiken, Markt- und Kreditrisiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeiten des Emittenten von ARTs oder des CASP;
- f. den Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor5 ;
- g. Anforderungen an die Nutzung von Drittanbietern, einschließlich Outsourcing-Vereinbarungen und Management von Drittanbietern;
- h. Buchhaltung und Rechnungsprüfung;
- i. Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
- j. Datenschutzanforderungen
- k. Fähigkeit, die Wirksamkeit der Vorkehrungen eines Emittenten von ARTs oder CASPs zu bewerten, die eine wirksame Governance, Aufsicht und interne Kontrollen gewährleisten;
- l. Interpretation von Finanzinformationen und die Identifizierung von Schlüsselfragen auf der Grundlage dieser Informationen;
- m. managementbezogenes Wissen, einschließlich strategischer Planung, Verständnis der Geschäftsstrategie oder des Geschäftsplans eines Instituts und deren Erfüllung;
- n. Fähigkeit, Ansichten darzulegen und Strategien und Geschäftsziele zu erörtern; und
- o. wenn die Position der Mitglieder bei einem Emittenten von ARTs angesiedelt ist, die einschlägigen rechtlichen Anforderungen für die Emission von ARTs.
5 ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1-79.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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