+24. Bei der Bewertung der angemessenen Kenntnisse und Erfahrungen eines Mitglieds sollte die …

24. Bei der Bewertung der angemessenen Kenntnisse und Erfahrungen eines Mitglieds sollte die …

Bei der Bewertung der angemessenen Kenntnisse und Erfahrungen eines Mitglieds sollte die theoretische und praktische Erfahrung im Zusammenhang mit Folgendem berücksichtigt werden:

  • a. Regulierung der Finanzmärkte, insbesondere in Bezug auf Finanzinstrumente im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 15 der Richtlinie 2014/65/EU und DLT-Finanzinstrumente im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 11 der Verordnung (EU) 2022/858;
  • b. Kryptowerten, einschließlich vermögenswertereferenzierter Token und E-Geld-Token;
  • c. dem einschlägigen Verständnis des unterschiedlichen Charakters der verschiedenen Arten von Kryptowerten;
  • d. den Grundsätzen und Verfahren für das Risikomanagement;
  • e. dem Management von Liquiditätsrisiken, Markt- und Kreditrisiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeiten des Emittenten von ARTs oder des CASP;
  • f. den Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor5 ;
  • g. Anforderungen an die Nutzung von Drittanbietern, einschließlich Outsourcing-Vereinbarungen und Management von Drittanbietern;
  • h. Buchhaltung und Rechnungsprüfung;
  • i. Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • j. Datenschutzanforderungen
  • k. Fähigkeit, die Wirksamkeit der Vorkehrungen eines Emittenten von ARTs oder CASPs zu bewerten, die eine wirksame Governance, Aufsicht und interne Kontrollen gewährleisten;
  • l. Interpretation von Finanzinformationen und die Identifizierung von Schlüsselfragen auf der Grundlage dieser Informationen;
  • m. managementbezogenes Wissen, einschließlich strategischer Planung, Verständnis der Geschäftsstrategie oder des Geschäftsplans eines Instituts und deren Erfüllung;
  • n. Fähigkeit, Ansichten darzulegen und Strategien und Geschäftsziele zu erörtern; und
  • o. wenn die Position der Mitglieder bei einem Emittenten von ARTs angesiedelt ist, die einschlägigen rechtlichen Anforderungen für die Emission von ARTs.

5 ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1-79.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/