+56. Wenn der PSP, IPSP, CASP oder ICASP fehlende Angaben anfordert, sollte er eine angemessene …

56. Wenn der PSP, IPSP, CASP oder ICASP fehlende Angaben anfordert, sollte er eine angemessene …

Wenn der PSP, IPSP, CASP oder ICASP fehlende Angaben anfordert, sollte er eine angemessene Frist für die Bereitstellung der Angaben festlegen. Diese Frist sollte bei Transfers innerhalb der Union drei Arbeitstage und bei Transfers von außerhalb der Union fünf Arbeitstage nicht überschreiten, gerechnet ab dem Tag, an dem der PSP, CASP, IPSP oder ICASP die fehlenden Angaben feststellt. Längere Fristen von bis zu sieben Tagen können festgelegt werden, wenn Transferketten Folgendes umfassen:

  • a) mehr als zwei am Transferfluss beteiligte Parteien, darunter Intermediäre und Nichtbanken;
  • b) mindestens ein PSP, IPSP, CASP oder ICASP mit Sitz außerhalb der EU.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/