+14. Das Leitungsorgan kann diese Aufgabe einem leitenden Mitarbeiter übertragen, der bereits andere …
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14. Das Leitungsorgan kann diese Aufgabe einem leitenden Mitarbeiter übertragen, der bereits andere …
Das Leitungsorgan kann diese Aufgabe einem leitenden Mitarbeiter übertragen, der bereits andere Aufgaben oder Funktionen innerhalb des Finanzinstituts wahrnimmt (z. B. Beauftragter für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder leitender Compliance-Beauftragter), sofern: - a. dies durch die Größe und Komplexität des Finanzinstituts und das Ergebnis der Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen gerechtfertigt ist;
- b. dies nicht die Fähigkeit dieses leitenden Mitarbeiters beeinträchtigt, seine Aufgaben oder Funktionen wirksam wahrzunehmen, und
- c. diese Kombination von Aufgaben nicht zu Interessenkonflikten führt, wie z. B. Konflikten zwischen operativen Aufgaben und Kontrollaufgaben, die dem betreffenden Mitarbeiter übertragen wurden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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