+57. Die erste Verteidigungslinie sollte dafür verantwortlich sein, die ESG-Risiken unter …
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57. Die erste Verteidigungslinie sollte dafür verantwortlich sein, die ESG-Risiken unter …
Die erste Verteidigungslinie sollte dafür verantwortlich sein, die ESG-Risiken unter Berück-sichtigung von Materialitäts- und Verhältnismäßigkeitserwägungen zu bewerten, und zwar bei der Kundenaufnahme, bei Kreditanträgen, bei der Kreditprüfung und, soweit relevant, in Verfahren im Zusammenhang mit Anlagetätigkeiten wie auch in der laufenden Überwachung von und Auseinandersetzung mit Bestandskunden. Die Mitarbeitenden in der ersten Vertei-digungslinie sollten über das für die Ermittlung potenzieller ESG-Risiken erforderliche Ver-ständnis und Wissen verfügen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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