+76. Im Rahmen ihrer Steuerung der Verhaltens-, Prozess- und Reputationsrisiken sollten die …

76. Im Rahmen ihrer Steuerung der Verhaltens-, Prozess- und Reputationsrisiken sollten die …

Im Rahmen ihrer Steuerung der Verhaltens-, Prozess- und Reputationsrisiken sollten die Insti-tute robuste Verfahren für die Ermittlung und Vermeidung sowie für die Steuerung der Risi-ken aus Greenwashing oder vermeintlichem Greenwashing vorsehen, die auch die überge-ordneten ESA-Grundsätze in Abschnitt 2.1 des Finalen Berichts der EBA über Überwachung und Aufsicht in Bezug auf Grünfärberei16 berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollten die Insti-tute alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Kommunikation zum Thema Nachhaltigkeit fair, klar und nicht irreführend ist und dass die Nachhaltigkeitser-klärungen richtig, substantiiert und aktuell sind und das Gesamtprofil des Instituts bzw. das Produktprofil zutreffend und in gut verständlicher Weise darstellen. Dem ist sowohl auf der Ebene des Instituts (z. B. in Bezug auf Nachhaltigkeits(-selbst-)verpflichtungen, einschließlich zukunftsbezogener Zieler) sowie auf der Ebene des Produkts oder der Tätigkeit (z. B. in Bezug auf als nachhaltig vermarktete Produkte oder Tätigkeiten) Rechnung zu tragen, wozu auch gehört, die gesetzgeberische Entwicklung, die Marktgepflogenheiten und Kontroversen um mutmaßliches Greenwashing zu verfolgen.

5.6.5. Konzentrationsrisiko


16 EBA Final report on greenwashing monitoring and supervision (EBA/REP/2024/09).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/