+6.5 Überwachung, Überprüfung und Aktualisierung der Pläne
---+112. Die Institute sollten die Durchführung ihrer Pläne gemäß Abschnitt 5.7 und Abschnitt 6.3.4 …
---+113. Der Überwachungsrahmen sollte es dem Leitungsorgan gestatten, die Entwicklung der Parameter …
---+114. Die Institute sollten ihre Pläne regelmäßig und zumindest bei jeder Aktualisierung ihrer …
|
6.5 Überwachung, Überprüfung und Aktualisierung der Pläne
6.5 Überwachung, Überprüfung und Aktualisierung der Pläne
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
112. Die Institute sollten die Durchführung ihrer Pläne gemäß Abschnitt 5.7 und Abschnitt 6.3.4 …
|
Die Institute sollten die Durchführung ihrer Pläne gemäß Abschnitt 5.7 und Abschnitt 6.3.4 mittels Überwachungsprozessen und Parametern überwachen. Zur Beurteilung ihrer Zielerreichungsfähigkeit sollten die Institute regelmäßige Prognosen erstellen.
|
|
113. Der Überwachungsrahmen sollte es dem Leitungsorgan gestatten, die Entwicklung der Parameter …
|
Der Überwachungsrahmen sollte es dem Leitungsorgan gestatten, die Entwicklung der Parameter für die ESG-Risikoüberwachung und die im Hinblick auf die Etappenziele des Plans erreichten Fortschritte gleichzeitig zu verfolgen (wobei die Gründe für die Nichterreichung von Vorgaben oder Zielen klar und detailliert angegeben werden sollten); außerdem sollte der Überwachungsrahmen es ermöglichen, die potenziellen Auswirkungen auf verschiedene Arten finanzieller Risiken für verschiedene Zeithorizonte zu bewerten.
|
|
114. Die Institute sollten ihre Pläne regelmäßig und zumindest bei jeder Aktualisierung ihrer …
|
Die Institute sollten ihre Pläne regelmäßig und zumindest bei jeder Aktualisierung ihrer Geschäftsstrategie gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU, überprüfen und erforderlichenfalls, unter Berücksichtigung der aktualisierten Informationen – beispielsweise neuer Materialitätsbeurteilung von ESG-Risiken, der Entwicklung ihrer Portfolios und der Tätigkeiten ihrer Gegenparteien, neu verfügbarer Szenarien, Referenzwerte oder sektorbezogener Pfade sowie der Auswirkungen aktueller oder anstehender Vorschriften – aktualisieren.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|