+6. Pläne gemäß Artikel 76 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU
---+6.1 Übergeordnete Grundsätze
------+84. Die gemäß Artikel 76 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU aufgestellten Pläne, die ein Produkt …
------+85. Die Institute sollten sicherstellen, dass sich ihre Pläne mit Aspekten des zukunftsbezogenen …
------+86. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Pläne und Zielvorgaben gut in ihre …
------+87. Da die Institute sicherstellen müssen, dass die ihre Pläne betreffenden Regelungen, Verfahren …
---+6.2 Governance
------+88. Die Institute sollten die Verantwortlichkeiten für die Ausarbeitung, Validierung, Durchführung …
------+89. Für die Genehmigung der Pläne und die Aufsicht über deren Durchführung sollte das Leitungsorgan …
------+90. Für die Zwecke der Integration der ESG-Risiken in die drei Verteidigungslinien im Sinne von …
------+91. Die Institute sollten sicherstellen, dass Interaktion und Austausch auf allen Ebenen der …
------+92. Gemäß Abschnitt 5.4 sollten die Institute sicherstellen, dass sie über hinreichende …
------+93. Die Institute sollten solide Governance-Verfahren für die Erfassung, Validierung und …
---+6.3 Transitionsplanung
------+94. Die Institute sollten ihre eigene Empfindlichkeit für ESG-Risiken, insbesondere in Bezug auf …
------+95. Um spezifische Umweltrisiken, die sich aus dem Anpassungsprozess zum Erreichen der klima- und …
------+96. Was den geografischen Bezug und die Granularität der von den Instituten verwendeten Szenarien …
------+97. Die Bandbreite und Komplexität der von den Instituten verwendeten Szenarien sollten deren Größe …
------+98. Die Institute sollten – beispielsweise bei der Aufstellung der Geschäftsstrategie und der …
------+99. Die Institute sollten als Teil ihrer Pläne einen Satz verschiedener Zeithorizonte festlegen …
------+100. Um die ESG-Risiken aus den kurz-, mittel- und langfristigen regulatorischen Zielen der Länder …
------+101. Die Institute sollten sicherstellen, dass die kurz-, mittel- und langfristigen Planziele und …
------+102. Das Verfahren für die Transitionsplanung der Institute sollte darauf abzielen, die materiellen …
------+103. Die Institute sollten eine Bandbreite von Parametern (einschließlich zukunftsorientierter …
------+104. Für die Zwecke der Zielfestlegung sollten die Institute verschiedene Kennzahlen und …
------+105. Soweit für die Berechnung der Kennzahlen und die Unterstützung der Zielfestlegung …
------+106. SNCI und andere nicht-große Institute können für die Verwendung von Kennzahlen und die …
------+107. Die Institute sollten zumindest eine Kombination von Kennzahlen für klimabezogene Risiken …
---+6.4 Wesentliche Planinhalte
------+108. Die Institute sollten ihre Pläne – einschließlich ihrer Methodik, Annahmen, Kriterien, Ziele …
------+109. Große Institute sollten sicherstellen, dass ihre Pläne mindestens die folgenden Aspekte …
------+110. SNCI und andere nicht-große Institute sollten in ihren Plänen zumindest die in Absatz 109 …
------+111. Die Institute sollten in Erwägung ziehen, den Anhang als Hilfestellung für die Ausarbeitung …
---+6.5 Überwachung, Überprüfung und Aktualisierung der Pläne
------+112. Die Institute sollten die Durchführung ihrer Pläne gemäß Abschnitt 5.7 und Abschnitt 6.3.4 …
------+113. Der Überwachungsrahmen sollte es dem Leitungsorgan gestatten, die Entwicklung der Parameter …
------+114. Die Institute sollten ihre Pläne regelmäßig und zumindest bei jeder Aktualisierung ihrer …

6. Pläne gemäß Artikel 76 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU

6. Pläne gemäß Artikel 76 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
6.1 Übergeordnete Grundsätze

6.1 Übergeordnete Grundsätze

6.2 Governance

6.2.1. Rollen und Verantwortlichkeiten

6.3 Transitionsplanung

6.3.1. Szenarien und Pfade

6.4 Wesentliche Planinhalte

6.4 Wesentliche Planinhalte

6.5 Überwachung, Überprüfung und Aktualisierung der Pläne

6.5 Überwachung, Überprüfung und Aktualisierung der Pläne

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/