+30. Im Hinblick auf andere Umweltrisiken ( über Klimarisiken hinausgehend ) sollten zusätzlich die …
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30. Im Hinblick auf andere Umweltrisiken ( über Klimarisiken hinausgehend ) sollten zusätzlich die …
Im Hinblick auf andere Umweltrisiken ( über Klimarisiken hinausgehend ) sollten zusätzlich die folgenden Faktoren berücksichtigt werden: - a. Umweltpolitik und - regulierung, d. h. das Ambitionsniveau und die Durchsetzung von Umweltschutzmaßnahmen, wie z. B. der Biodiversitätsschutz, Vorschriften für die Wasser- und Luftqualität, Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft, Beschränkungen für schädliche Chemikalien und Entwaldungsverbote. Dazu gehören regionale Rahmenwerke wie die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur oder die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030;
- b. Zustand des Ökosystems, d. h. Stand und Trends in Bezug auf Biodiversität, Zerstörung von Ökosystemen, Bodenfruchtbarkeit, Süßwasserverfügbarkeit und Schadstoffb elastung . Diese Faktoren bestimmen die grundlegende Umweltbelastung und beeinflussen das Eintreten von Risiken wie Ressourcenknappheit, Artensterben oder Wasserkrisen;
- c. Land- und Ressourcennutzungsmuster , d. h. Umfang und Intensität der Landnutzung (urbanes Wachstum, Landwirtschaft, Bergbau) und Strukturen der Rohstoffgewinnung oder Wassernutzung. Eine nicht nachhaltige Nutzung kann die Umweltzerstörung verstärken und soziale oder wirtschaftliche Kipp punkte auslösen.
- d. Abhängigkeiten der Lieferkette n von Ökosystemen, d. h. der Grad, in dem Sektoren oder Regionen von Ökosystemleistungen wie Bestäubung, Wasserfiltration oder Rohstoffverfügbarkeit abhängig sind. Eine Störung dieser Leistungen kann zu sektoralen Verlusten führen, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, der Lebensmittelindustrie oder der Textilindustrie.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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