+5.2. Szenarien
---+28. Bei der Festlegung von Szenarien, die Umweltrisiken beinhalten, sollten die Institute im …
---+29. Im Hinblick auf Klimarisiken sollten zusätzlich die folgenden Faktoren berücksichtigt werden …
---+30. Im Hinblick auf andere Umweltrisiken ( über Klimarisiken hinausgehend ) sollten zusätzlich die …
---+31. Die Institute sollten glaubwürdige Szenarien auf Basis der neuesten wissenschaftlichen …
---+32. Die Institute sollten die gewählten Szenarien auf der Grundlage des Ziel s , Umfang s und …
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---+35. Bei der Festlegung von Szenarien sollten die Institute sowohl physische Risik en als auch …
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---+37. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Szenarien in sich konsistent sind. Insbesondere …
---+38. In Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können die Institute zunächst oder je nach …

5.2. Szenarien

5.2. Szenarien

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
28. Bei der Festlegung von Szenarien, die Umweltrisiken beinhalten, sollten die Institute im …

Bei der Festlegung von Szenarien, die Umweltrisiken beinhalten, sollten die Institute im Einklang mit der Ermittlung der Transmissions kanäle eine Reihe zusammenhängender Faktoren berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Szenarien so relevant wie möglich sind. Insbesondere sollten die Institute Folgendes berücksichtigen:

  • a. sozioökonomischer Kontext, d. h. Annahmen über globale oder regionale sozioökonomische Bedingungen, einschließlich Bevölkerungswachstum, wirtschaftlicher Entwicklung und sozialer Ungleichheiten, sowie andere makroökonomische Faktoren einschließlich Inflation, Geldpolitik und zunehmender Protektionismus;
  • b. technologische Entwicklung, d. h. das Niveau und die Geschwindigkeit von Innovationen, die technologische Anpassung und die Verfügbarkeit von Infrastruktur zur Verbreitung neuer Technologien;
  • c. Verbraucherpräferenzen, d. h. potenzielle Veränderungen im Nachfrageverhalten der Verbraucher nach Waren und Dienstleistungen, die als nachhaltig, lokal produziert und gesund gelten.
29. Im Hinblick auf Klimarisiken sollten zusätzlich die folgenden Faktoren berücksichtigt werden …

Im Hinblick auf Klimarisiken sollten zusätzlich die folgenden Faktoren berücksichtigt werden:

  • a. Klimapolitik, d. h. der Umfang der politischen Maßnahmen, die auf die Eindämmung des Klimawandels oder die Bewältigung seiner Auswirkungen durch Anpassungsstrategien abzielen; dies kann von sehr ehrgeizigen bis hin zu minimalen Maßnahmen reichen;
  • b. Energiesysteme, d. h. die Struktur der Energieerzeugung, des Energieverbrauchs und der Infrastruktur, einschließlich der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Vergleich zu erneuerbaren Energiequellen;
  • c. sektorale Pfade zu Netto -Null- Emissionen, d. h. wie die verschiedenen Sektoren den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft vollziehen und sich daran anpassen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung internationaler Perspektiven, wie beispielsweise die sektorspezifischen Dekarbonisierungspfade der International en Energie-Agentur (IEA), der Science Based Target Initiative (SBTi)7 oder die Net Zero Banking Association (NZBA)8 , der regionale Kontext, darunter vor allem die Strategie für den europäischen Grünen Deal, das Paket „Fit f o r 55“ und das Ziel der Klimaneutralität bis 2050, sowie die nationalen Maßnahmen und die Klimastrategie;
  • d. Emissionswerte und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Klima, d. h. die Konzentration der Treibhausgasemissionen sowie die voraussichtliche Entwicklung der Temperatur und anderer biophysikalischer Prozesse in der Zukunft.

7 Die SBTi ist eine globale Partnerschaft (zwischen dem CDP, dem UN Global Compact, dem WRI und dem WWF), die Unternehmen und Finanzinstitute dabei unterstützt, Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen festzulegen, die mit den Zielen des Pariser Abkommens (Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C und weitere Bemühungen um eine Begrenzung auf 1,5 °C) im Einklang stehen.

8 Die NZBA ist eine von den Vereinten Nationen initiierte und von der Wirtschaft getragene Initiative, die 2021 im Rahmen der Glasgow Financial Alliance for Net Zero (GFANZ) ins Leben gerufen wurde. Sie bietet Banken einen gemeinsamen Rahmen, um ihre Portfolios durch die Festlegung sektorspezifischer Ziele an Netto -Null-Emissionen bis 2050 auszurichten.

30. Im Hinblick auf andere Umweltrisiken ( über Klimarisiken hinausgehend ) sollten zusätzlich die …

Im Hinblick auf andere Umweltrisiken ( über Klimarisiken hinausgehend ) sollten zusätzlich die folgenden Faktoren berücksichtigt werden:

  • a. Umweltpolitik und - regulierung, d. h. das Ambitionsniveau und die Durchsetzung von Umweltschutzmaßnahmen, wie z. B. der Biodiversitätsschutz, Vorschriften für die Wasser- und Luftqualität, Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft, Beschränkungen für schädliche Chemikalien und Entwaldungsverbote. Dazu gehören regionale Rahmenwerke wie die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur oder die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030;
  • b. Zustand des Ökosystems, d. h. Stand und Trends in Bezug auf Biodiversität, Zerstörung von Ökosystemen, Bodenfruchtbarkeit, Süßwasserverfügbarkeit und Schadstoffb elastung . Diese Faktoren bestimmen die grundlegende Umweltbelastung und beeinflussen das Eintreten von Risiken wie Ressourcenknappheit, Artensterben oder Wasserkrisen;
  • c. Land- und Ressourcennutzungsmuster , d. h. Umfang und Intensität der Landnutzung (urbanes Wachstum, Landwirtschaft, Bergbau) und Strukturen der Rohstoffgewinnung oder Wassernutzung. Eine nicht nachhaltige Nutzung kann die Umweltzerstörung verstärken und soziale oder wirtschaftliche Kipp punkte auslösen.
  • d. Abhängigkeiten der Lieferkette n von Ökosystemen, d. h. der Grad, in dem Sektoren oder Regionen von Ökosystemleistungen wie Bestäubung, Wasserfiltration oder Rohstoffverfügbarkeit abhängig sind. Eine Störung dieser Leistungen kann zu sektoralen Verlusten führen, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, der Lebensmittelindustrie oder der Textilindustrie.
31. Die Institute sollten glaubwürdige Szenarien auf Basis der neuesten wissenschaftlichen …

Die Institute sollten glaubwürdige Szenarien auf Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie Szenarien und Ressourcen, die von allgemein anerkannten internationalen oder regionalen Organisationen bereitgestellt werden, verwenden , beispielsweise :

  • a. für Klimarisiken: Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC), Network for Greening the Financial System (NGFS), die Internationale Energie - Agentur (IEA), das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommiss ion (JRC der EU) oder nationale Regierungs- oder Nichtregierungsstellen ;
  • b. für andere Umweltrisiken über das Klima hinausgehend : die Zwischenstaatliche Plattform Wissenschaft - Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES), die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen9 , die Europäische Umweltagentur (EUA)10 , das Weltressourceninstitut (WRI)11 sowie auf regionaler oder nationaler Ebene entwickelte wissenschaftlich fundierte Bewertungen (z. B. nationale Biodiversitätsstrategien, Boden - und Wasserbewirtschaftungspläne oder Rahmenwerke zur Überwachung der Umweltverschmutzung ).

9 Zu den Sonderorganisationen der Vereinten Nationen gehören das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), die FAO ( Food and Agriculture Organisation – Ernährungs - und Landwirtschaftsorganisation), GBO (Global Biodiversity Outlook – Die Lage der biologischen Vielfalt: Globaler Ausblick), also das maßgebliche Rahmenwerk des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) zur Verfolgung der globalen Fortschritte im Bereich der biologischen Vielfalt, sowie weitere Organisationen, die für die Umweltüberwachung und - politik relevant sind.

10 Die EUA ist eine EU- Einrichtung, die ein Rahmenwerk für Umweltdaten und politische Unterstützung bereitstellt.

11 Das WRI ist ein Forschungsinstitut, das Rahmenwerke für nachhaltiges Ressourcenmanagement und Klimaschutzmaßnahmen entwickelt.

32. Die Institute sollten die gewählten Szenarien auf der Grundlage des Ziel s , Umfang s und …

Die Institute sollten die gewählten Szenarien auf der Grundlage des Ziel s , Umfang s und Granularität der durchgeführten Analyse weiterentwickeln und anpassen. Bei der Durchführung von Stresstests könnten die Institute beispielsweise relativ kurzfristige Szenarien berücksichtigen, die sich mehr auf akute physische Risiken (d. h. plötzliches Eintreten extremer Klimaereignisse) als auf chronische physische Risiken (d. h. allmähliche Veränderung der Klimabedingungen) fokussieren. Im Vergleich zu längerfristigen Szenarien sollte der Fokus stärker auf den potenziellen negativen Auswirkungen einer starken Diskrepanz zwischen Umweltgesetzgebung, Konjunkturzyklus sowie Stimmung von Verbrauchern und Märkten liegen.

33. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Szenarien gut auf die spezifischen Risikomerkmale …

Die Institute sollten sicherstellen, dass die Szenarien gut auf die spezifischen Risikomerkmale ihrer Portfolios und ihres Geschäftsmodells abgestimmt sind, indem sie die Szenarien soweit erforderlich und möglich anpassen.

34. Wenn bei einem Szenario einige der in den Absätzen 29 und 30 aufgeführten Elemente nicht …

Wenn bei einem Szenario einige der in den Absätzen 29 und 30 aufgeführten Elemente nicht berücksichtigt werden, sollten die Institute die potenzielle Materialität dieser Faktoren bewerten und prüfen, inwieweit die Ergebnisse der Analyse auf der Grundlage einer Experteneinschätzung angepasst werden sollten.

35. Bei der Festlegung von Szenarien sollten die Institute sowohl physische Risik en als auch …

Bei der Festlegung von Szenarien sollten die Institute sowohl physische Risik en als auch Transitionsrisik en berücksichtigen. Auch wenn die Modellierung dazu führen kann, dass für jedes dieser Risiken separate Szenarien festgelegt werden, sollten die Institute angesichts des Umstands, dass die Risiken langfristig eng miteinander korrelieren, eine ausreichende Ko härenz zwischen den Szenarien sicherstellen.

36. Die Institute sollten die spezifischen Aspekte des Transitionsrisikos und der physischen …

Die Institute sollten die spezifischen Aspekte des Transitionsrisikos und der physischen Risiken, die durch das Szenario abgedeckt werden sollen, auf der Grundlage ihrer Materialitätsbeurteilung auswählen, die sich je nach dem betroffenen Zeithorizont unterscheiden kann .

37. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Szenarien in sich konsistent sind. Insbesondere …

Die Institute sollten sicherstellen, dass die Szenarien in sich konsistent sind. Insbesondere sollte die Entwicklung jedes einzelnen Schlüsselfaktors nicht isoliert betrachtet werden , sondern im Zusammenhang mit der Entwicklung der anderen Schlüsselfaktoren. So sollten beispielsweise die Annahmen zum Wirtschaftswachstum mit den Annahmen zum Energiebedarf sowie zu technologischen Anpassungen Einklang stehen.

38. In Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können die Institute zunächst oder je nach …

In Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können die Institute zunächst oder je nach Größe, Art und Komplexität ihrer Geschäftstätigkeiten oder ihrer Materia litätsbeurteilung von Umweltrisiken einen kleineren Anwendungsbereich wählen, weniger Inputfaktoren verwenden, einfachere Szenarien festlegen und/oder vereinfachte Ansätze verwenden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/