+Anhang B – Muster

Anhang B – Muster

Dieses Muster wird für die Zwecke des in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii und Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Rechtsgutachtens zur Verfügung gestellt. EBA Reguläre Verwendung

MUSTER: RECHTSGUTACHTEN FÜR DIE ZWECKE DES ARTIKELS 17 ABSATZ 1 BUCHSTABE b ZIFFER ii UND DES ARTIKELS 18 ABSATZ 2 BUCHSTABE e DER VERORDNUNG (EU) 2023/1114

Ein Rechtsgutachten, das für die Zwecke dieser Artikel erstellt wird, sollte Informationen zu allen folgenden Feldern enthalten.

Datum der Erstellung dieses Rechtsgutachtens

Name der (juristischen oder natürlichen) Person(en), die dieses RechtsgutachtenBitte TelefonnummerName, Anschrift, E-Mail-Adresse und angeben.

n erstellt (erstellen) e t Kontaktangaben der (juristischen oder

h

c a t natürlichen) Person(en), die dieses u g s Rechtsgutachten erstellt (erstellen) (fallsBitte TelefonnummerName, Anschrift, E-Mail-Adresse und angeben.

t h von den vorstehenden Angaben c e abweichend)

R m Erklärung zu potenziellen u z Interessenkonflikten und Maßnahmen n e zur wirksamen Bewältigung dieser

n

  • o i Konflikte

t

a Nachweis der Befähigung der Person(en) m r o zur Ausübung der Tätigkeit einesBitte Studienabschluss,machen Sie möglichst genaue Angaben, z. B. Lizenz, Berufsregisternummer,
f n I RechtsberatersAnwaltszulassung Machenusw. Sie bitte nähere Angaben: - Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii
Zweck dieses Rechtsgutachtensoder - Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e der MiCA-Verordnung

Name des Finanzmarktteilnehmers oder s u Instituts/des sonstigen Unternehmens,

e z h c l e das beabsichtigt, den Kryptowert, der il t n e ff dn a H Gegenstand dieses Rechtsgutachtens ist, öffentlich anzubieten oder seine ö n m u Zulassung zum Handel zu beantragen

i z e , g Aufsichtsrechtlicher Status (Zulassung

t g i nu oder Registrierung zur Ausübung von t h c i s b ss a l u Z n Finanzdienstleistungen) LEI (falls zutreffend)z. B.Kreditinstitut, E-Geld-Institut usw.

a e e i e g

b e i d , d r e d o a r t n a e EWR/Mitgliedstaat Kontaktstelle der NiederlassungTelefonnummer Bitteangeben. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und
n o s r n e t i b Absicht des FinanzmarktteilnehmersMachenSie bitte nähere Angaben:
e P e r oder Instituts/des sonstigen e i d b r e t Unternehmens r e nu Whitepaper, auf das sich dieses bü u z Rechtsgutachten bezieht (dies sollte die n e t o „endgültige Fassung“ des für die Zwecke b a b e von Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe bBitte für die wurde- Öffentliches Angebot - Zulassung zum Handel beantragen geben Sie das Datum des Whitepapers an, das Zwecke dieses Rechtsgutachtens bewertet und auf das sich dieses Rechtsgutachten

g g

n n Ziffer ii und Artikel 18 Absatz 2 A A Buchstabe e der MiCA-Verordnungbezieht. auchBitte fügen Sie diesem Rechtsgutachten eine Kopie des Whitepapers bei.

übermittelten Whitepapers sein) EBA Reguläre Verwendung

Mitgliedstaat(en), in dem (denen) das öffentliche Angebot oder die Zulassung zum Handel erfolgt

Anwendbares RechtBitte Recht wird.geben Sie das für den Kryptowert anwendbare an, auf das im Whitepaper Bezug genommen
Zusammenfassung der aufsichtsrechtlichen Einstufung des Kryptowerts Rechtsgutachten mit ausführlicher Erklärung, dass es sich bei der digitalen Darstellung, auf die sich dieses Rechtsgutachten bezieht, um einen Kryptowert im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 5 der MiCA-Verordnung handeltBitte Einstufung der Die werden Begriffs Werts Technologie der gespeichert In der die amtlichengeben Sie die beabsichtigte aufsichtsrechtliche und alle wichtigen Punkte an, die Sie in Zusammenfassung hervorheben möchten. Erklärung kann in einem Anhang vorgelegt und sollte alle Aspekte der Definition des „Kryptowert“ umfassen, einschließlich des oder Rechts sowie der Distributed-Ledger- oder einer ähnlichen Technologie, auf der Kryptowert übertragen oder in der er werden kann. Beschreibung sollten der Wert, das Recht oder Währungen angegeben werden, auf
Detaillierte Beschreibung des Wertes oder des Rechts oder der amtlichen Währungen, auf die sich der Kryptowert beziehtdie sich beabsichtigt wobei einschlägigen anzugeben Dieder Kryptowert bezieht und in denen wird, die Wertstabilität zu wahren, vollständige Querverweise auf die Bestimmungen des Whitepapers sind. Erklärung kann in einen Anhang zu dem
Rechtsgutachten mit ausführlicher Erklärung, dass es sich bei dem t r e Kryptowert, auf den sich dieses w o Rechtsgutachten bezieht, nicht um ein E-t p y Geld-Token im Sinne von Artikel 3 r K Absatz 1 Nummer 7 der MiCA-Verordnung handeltRechtsgutachten Aspekte beabsichtigt unter amtlichen Querverweise desvorgelegt werden und sollte alle umfassen, die belegen, dass nicht wird, die Wertstabilität des Kryptowerts Bezugnahme auf den Wert einer einzigen Währung zu wahren, wobei vollständige auf die einschlägigen Bestimmungen Whitepapers anzugeben sind.

Rechtsgutachten mit ausführlicher Erklärung, dass es sich bei dem Kryptowert, auf den sich dieses Rechtsgutachten bezieht, nicht um einen der folgenden Tatbestände handelt:

- Finanzinstrument im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe a der MiCA-Verordnung.Quelle und/oder Rechtsprechung Verweise Bezug Regulierungsmaßnahmen der Leitlinien Verordnung): Erläuterung: Anmerkung: ergänzt die belegen,der Definition(en) (gegebenenfalls EU-einzelstaatliches Recht): (gegebenenfalls einschließlich auf Absätze), auf die in der Erklärung genommen wird: oder Leitlinien, auf die in Erklärung verwiesen wird (einschließlich der gemäß Artikel 2 Absatz 5 der MiCA-Die Erklärung kann in einem Anhang werden und sollte alle Aspekte enthalten, dass es sich bei dem Kryptowert nicht
EBA Reguläre Verwendungum sollte keiner Wertpapier, und gemäß sowie einschlägigen Dokumente zuständigen Herkunftsmitgliedstaat Absatz herausgegeben Quelle und/oder Rechtsprechung Verweise Bezug Regulierungsmaßnahmen derein Finanzinstrument handelt. In der Erklärung dargelegt werden, warum der Kryptowert Art von Finanzinstrument (übertragbares Geldmarktinstrument usw.) entspricht, es sollte vollständig auf die ESMA-Leitlinien Artikel 2 Absatz 5 der MiCA-Verordnung auf die geltende Rechtsprechung oder die regulatorischen oder aufsichtlichen verwiesen werden, die von der Behörde für die Zwecke der [MiFID2] im im Sinne von Artikel 3 1 Nummer 33 der MiCA-Verordnung wurden. der Definition(en) (gegebenenfalls EU-einzelstaatliches Recht): (gegebenenfalls einschließlich auf Absätze), auf die in der Erklärung genommen wird: oder Leitlinien, auf die in Erklärung verwiesen wird:
- Einlagen, einschließlich strukturierter Einlagen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe b der MiCA-VerordnungErläuterung: Anmerkung: vorgelegt einschließen, Kryptowert Erklärung geltende regulatorischen enthalten, Zwecke Sinne Verordnung Quelle und/oder Rechtsprechung Verweise BezugDie Erklärung kann in einem Anhang werden und sollte alle Aspekte die belegen, dass es sich bei dem nicht um eine Einlage handelt. Die sollte einen vollständigen Verweis auf die Rechtsprechung oder die einschlägigen oder aufsichtlichen Dokumente die von der zuständigen Behörde für die der [CRD/CRR] im Herkunftsmitgliedstaat im von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der MiCA-herausgegeben wurden. der Definition(en) (gegebenenfalls EU-einzelstaatliches Recht): (gegebenenfalls einschließlich auf Absätze), auf die in der Erklärung genommen wird:
- Geldbeträge im Sinne vonRegulierungsmaßnahmen deroder Leitlinien, auf die in Erklärung verwiesen wird:
Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe c der MiCA-VerordnungErläuterung: Anmerkung: vorgelegt einschließen, Kryptowert Erklärung geltendeDie Erklärung kann in einem Anhang werden und sollte alle Aspekte die belegen, dass es sich bei dem nicht um Geldbeträge handelt. Die sollte einen vollständigen Verweis auf die Rechtsprechung oder die einschlägigen
EBA Reguläre Verwendungregulatorischen enthalten, Zwecke Sinne Verordnungoder aufsichtlichen Dokumente die von der zuständigen Behörde für die der [PSD] im Herkunftsmitgliedstaat im von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der MiCA-herausgegeben wurden .

Kurze Erklärung, sofern keine detailliertere Bewertung erforderlich ist, dass es sich bei dem Kryptowert nicht um einen der folgenden Tatbestände handelt:

- Verbriefungspositionen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe d der MiCA-Verordnung - Nichtlebens- oder Lebensversicherungsprodukte oder Rückversicherungs- oder Retrozessionsverträge im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe e der MiCA-Verordnung - Altersvorsorgeprodukte im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe f der MiCA-Verordnung - Amtlich anerkannte betriebliche Altersversorgungssysteme im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe g der MiCA-Verordnung - Individuelles Altersvorsorgeprodukt im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe h der MiCA-Verordnung - Paneuropäische Pensionsprodukte im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe i der MiCA-Verordnung - Systeme der sozialen Sicherheit im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe j der MiCA-VerordnungAnmerkung: werden, eine Anmerkung: werden, ein Nichtlebens-handelt. In der bei dem Altersvorsorgeprodukt Anmerkung: werden, ein betriebliches Anmerkung: werden, ein individuelles Anmerkung: werden, ein Paneuropäisches Anmerkung: werden, ein System Quelle und/oder RechtsprechungIn der Erklärung sollte bestätigt dass es sich bei dem Kryptowert nicht um Verbriefungsposition handelt. In der Erklärung sollte bestätigt dass es sich bei dem Kryptowert nicht um oder Lebensversicherungsprodukt Erklärung sollte bestätigt werden, dass es sich Kryptowert nicht um ein handelt. In der Erklärung sollte bestätigt dass es sich bei dem Kryptowert nicht um Altersversorgungssystem handelt. In der Erklärung sollte bestätigt dass es sich bei dem Kryptowert nicht um Altersvorsorgeprodukt handelt. In der Erklärung sollte bestätigt dass es sich bei dem Kryptowert nicht um Pensionsprodukt handelt. In der Erklärung sollte bestätigt dass es sich bei dem Kryptowert nicht um der sozialen Sicherheit handelt. der Definition(en) (gegebenenfalls EU-einzelstaatliches Recht): (gegebenenfalls einschließlich
Rechtsgutachten mit ausführlicher Erklärung, dass es sich bei dem Kryptowert um einen Kryptowert im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 6 der MiCA-Verordnung handeltVerweise Bezug Regulierungsmaßnahmen der Erklärung:auf Absätze), auf die in der Erklärung genommen wird: oder Leitlinien, auf die in Erklärung verwiesen wird:
EBA Reguläre VerwendungAnmerkung: vorstehenden sondern werden, „vermögenswertereferenzierter Die Rechtsgutachten unter des des aufsichtsrechtliche maßgeblich Anmerkung: InformationenIn der Erklärung sollten nicht die Ausführungen wiederholt werden, die Attribute des Kryptowerts beschrieben die der Definition von Token“ entsprechen. Erklärung kann in einem Anhang zu diesem vorgelegt werden und sollte sich anderem auf alle einschlägigen Bestimmungen Whitepapers beziehen, die zur Untermauerung Rechtsgutachtens in Bezug auf die Einstufung des Kryptowerts als erachtet werden. Bitte geben Sie alle weiteren an, die Sie zur Erklärung der
Zusätzliche zweckdienliche Angabenaufsichtsrechtlichen angemessenEinstufung des Kryptowerts für halten.

EBA Reguläre Verwendung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/