+24. Die zuständigen Behörden sollten die verfügbaren historischen Daten zu juristischen Personen …

24. Die zuständigen Behörden sollten die verfügbaren historischen Daten zu juristischen Personen …

Die zuständigen Behörden sollten die verfügbaren historischen Daten zu juristischen Personen für die letzten zwei Jahre, berechnet ab dem 30. Januar 2026, bis zum 30. April 2026 in das Informationssystem der Europäischen Aufsichtsbehörden aufnehmen. In Ermangelung einer Rechtsträgerkennung für juristische Personen sollten andere Registrierungsnummern (z. B. aus einem Zentralregister, Handelsregister, Unternehmensregister oder einem ähnlichen öffentlichen Register) und zusätzlich das Land der Gründung in das Informationssystem der Europäischen Aufsichtsbehörden eingegeben werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/