+44. Der Koordinator und die zuständigen Behörden vereinbaren: a) die Arten gruppeninterner …
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44. Der Koordinator und die zuständigen Behörden vereinbaren: a) die Arten gruppeninterner …
Der Koordinator und die zuständigen Behörden vereinbaren: - a) die Arten gruppeninterner Transaktionen, die zu überwachen sind, wobei sie die Struktur des Finanzkonglomerats und die Definition von gruppeninternen Transaktionen gemäß Artikel 2 Absatz 18 der Richtlinie 2002/87/EG berücksichtigen; und
- b) die Schwellenwerte für die Meldung bei gruppeninternen Transaktionen auf Grundlage der aufsichtsrechtlichen Kapital- und/oder technischen Vorschriften.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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