+44. Der Koordinator und die zuständigen Behörden vereinbaren: a) die Arten gruppeninterner …

44. Der Koordinator und die zuständigen Behörden vereinbaren: a) die Arten gruppeninterner …

Der Koordinator und die zuständigen Behörden vereinbaren:

  • a) die Arten gruppeninterner Transaktionen, die zu überwachen sind, wobei sie die Struktur des Finanzkonglomerats und die Definition von gruppeninternen Transaktionen gemäß Artikel 2 Absatz 18 der Richtlinie 2002/87/EG berücksichtigen; und
  • b) die Schwellenwerte für die Meldung bei gruppeninternen Transaktionen auf Grundlage der aufsichtsrechtlichen Kapital- und/oder technischen Vorschriften.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/