+Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeit
---+49. Nach der gemäß Titel V durchgeführten Analyse integriert der Koordinator die Planung und …
---+50. Wenn bestimmte verfahrenstechnische Modalitäten wie unter Ziffer 17 beschrieben vorliegen …
---+51. Wenn die Tagesordnung des Branchenkollegiums keinen besonderen Punkt zur zusätzlichen …
|
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeit
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeit
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
49. Nach der gemäß Titel V durchgeführten Analyse integriert der Koordinator die Planung und …
|
Nach der gemäß Titel V durchgeführten Analyse integriert der Koordinator die Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten für die Beaufsichtigung eines Finanzkonglomerats in Zusammenarbeit mit den jeweiligen zuständigen Behörden in die bestehenden Kollegiumsabläufe.
|
|
50. Wenn bestimmte verfahrenstechnische Modalitäten wie unter Ziffer 17 beschrieben vorliegen …
|
Wenn bestimmte verfahrenstechnische Modalitäten wie unter Ziffer 17 beschrieben vorliegen, sollte der Koordinator mindestens eine physische Sitzung des Kollegiums pro Jahr organisieren.
|
|
51. Wenn die Tagesordnung des Branchenkollegiums keinen besonderen Punkt zur zusätzlichen …
|
Wenn die Tagesordnung des Branchenkollegiums keinen besonderen Punkt zur zusätzlichen Beaufsichtigung enthält, lädt der Koordinator als Vorsitzender eines Branchenkollegiums mindestens einmal jährlich den Vorsitzenden des anderen Branchenkollegiums oder, sofern es kein Branchenkollegium gibt, die zuständigen Behörden zu einer Sitzung des vom Koordinator geleiteten Kollegiums ein. Der Koordinator nimmt für die zusätzliche Überwachung relevante Punkte in die Tagesordnung dieser Sitzung auf. Den eingeladenen Behörden aus den anderen Finanzbranchen wird die Möglichkeit geboten, weitere Punkte für die Tagesordnung der Kollegiumssitzung vorzuschlagen.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|