+Verfahren bei Konsultationsprozessen
---+57. Auf die folgenden Konsultationsprozesse wird in diesem Titel Bezug genommen: a) …
---+58. Während der Konsultationen halten die zuständigen Behörden die folgenden Schritte ein: a) Die …
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Verfahren bei Konsultationsprozessen
Verfahren bei Konsultationsprozessen
1. Übersicht
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Regulierung |
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57. Auf die folgenden Konsultationsprozesse wird in diesem Titel Bezug genommen: a) …
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Auf die folgenden Konsultationsprozesse wird in diesem Titel Bezug genommen: - a) Konsultationsprozess gemäß Artikel 6 Absatz 5 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2002/87/EG;
- b) Konsultationsprozess gemäß Artikel 12 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2002/87/EG;
- c) Konsultationsprozess gemäß Artikel 18 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2002/87/EG.
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58. Während der Konsultationen halten die zuständigen Behörden die folgenden Schritte ein: a) Die …
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Während der Konsultationen halten die zuständigen Behörden die folgenden Schritte ein: - a) Die zuständige Behörde, welche die Konsultationen durchführt, legt den Gegenstand der Konsultationen, die vorgeschlagene Entscheidung, deren Begründung sowie die Art der Reaktion, die von den konsultierten zuständigen Behörden erwartet wird, klar verständlich dar;
- b) der Konsultationszeitraum sollte mindestens zwei Wochen umfassen und sollte in dringlichen Fällen vom Koordinator verkürzt werden können, sofern in der im Branchenkollegium geschlossene Kooperationsvereinbarung nichts anderes festgelegt wird;
- c) wenn die konsultierte zuständige Behörde innerhalb des Konsultationszeitraums nicht reagiert, kann die konsultierende zuständige Behörde davon ausgehen, dass diese zuständige Behörde keine Einwände gegen die vorgeschlagene Entscheidung hat.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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