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+Artikel 26 (11) |
Artikel 26 (11)Die ESA arbeiten im Einvernehmen mit der EZB im Einklang mit dem TIBER-EU-Rahmen gemeinsame Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes präzisiert wird:
a)
die für die Zwecke der Anwendung von Absatz 8 Unterabsatz 2 herangezogenen Kriterien;
b)
die Anforderungen und Standards für den Einsatz interner Tester;
c)
die Anforderungen hinsichtlich:
i)
des Umfangs der in Absatz 2 genannten TLPT;
ii)
der Testmethodik und des Testkonzepts für jede einzelne Phase des Testverfahrens;
iii)
der Ergebnisse, des Abschlusses und der Behebungsphasen der Tests;
d)
der Art der aufsichtlichen und sonstigen relevanten Zusammenarbeit, die für die Umsetzung von TLPT und die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung dieser Tests im Kontext von Finanzunternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, erforderlich ist, um eine angemessene Beteiligung der Aufsichtsbehörden und eine flexible Umsetzung zu ermöglichen, damit den Besonderheiten finanzieller Teilsektoren oder lokaler Finanzmärkte Rechnung getragen wird. Bei der Ausarbeitung dieser Entwürfe technischer Regulierungsstandards berücksichtigen die ESA gebührend etwaige Besonderheiten, die sich aus der unterschiedlichen Art der Tätigkeiten in verschiedenen Finanzdienstleistungssektoren ergeben. Die ESA übermitteln der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 17. Juli 2024. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die vorliegende Verordnung durch Annahme der in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 zu ergänzen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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