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+Artikel 62 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ---+Article 62 (1) ---+Article 62 (2) ---+Article 62 (3) |
Artikel 62 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 600/2014Artikel 62 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 Die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 wird wie folgt geändert:
1.
Artikel 27g wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„(4)
Ein APA muss die in der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates ( *4 ) festgelegten Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen erfüllen.“
b)
Absatz 8 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
„c)
die konkreten organisatorischen Anforderungen nach den Absätzen 3 und 5.“
2.
Artikel 27h wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 5 erhält folgende Fassung:
„(5)
Ein CTP muss die in der Verordnung (EU) 2022/2554 festgelegten Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen erfüllen.“
b)
in Absatz 8 erhält Buchstabe e folgende Fassung:
„e)
die konkreten organisatorischen Anforderungen nach Absatz 4.“
3.
Artikel 27i wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„(3)
Ein ARM muss die in der Verordnung (EU) 2022/2554 festgelegten Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen erfüllen.“
b)
Absatz 5 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
„b)
die konkreten organisatorischen Anforderungen nach den Absätzen 2 und 4.“ 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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