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+Artikel 8 1 |
Artikel 8 1(1) Bei der Beurteilung der internen Unternehmensführung und Überwachung des Instituts im Zusammenhang mit der Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung gemäß Artikel 325bi Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 überprüfen die zuständigen Behörden, ob die Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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