+Artikel 3 5
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Artikel 3 5
(5) Die Institute orientieren sich bei der Frage, ob kommerzielle Margen und andere Spread-Komponenten von Zinszahlungen in den Zahlungsströmen berücksichtigt werden oder nicht, an ihrer internen Management- und Messmethode für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch. Wenn ein Institut kommerzielle Margen und andere Spread-Komponenten nicht berücksichtigt:
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a)
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ermittelt es den risikofreien Zinssatz jedes Instruments bei Laufzeitbeginn anhand einer transparenten Methode,
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b)
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wählt es eine Vorgehensweise, die einheitlich auf alle Geschäftsbereiche angewandt wird,
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c)
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stellt es sicher, dass der Ausschluss von kommerziellen Margen und anderen Spread-Komponenten aus den Zahlungsströmen konsistent zum Ansatz für die Steuerung und Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs ist,
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d)
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informiert es die zuständige Behörde über diesen Ausschluss.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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