+Artikel 3 5

Artikel 3 5

(5)   Die Institute orientieren sich bei der Frage, ob kommerzielle Margen und andere Spread-Komponenten von Zinszahlungen in den Zahlungsströmen berücksichtigt werden oder nicht, an ihrer internen Management- und Messmethode für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch. Wenn ein Institut kommerzielle Margen und andere Spread-Komponenten nicht berücksichtigt:

a)

ermittelt es den risikofreien Zinssatz jedes Instruments bei Laufzeitbeginn anhand einer transparenten Methode,

b)

wählt es eine Vorgehensweise, die einheitlich auf alle Geschäftsbereiche angewandt wird,

c)

stellt es sicher, dass der Ausschluss von kommerziellen Margen und anderen Spread-Komponenten aus den Zahlungsströmen konsistent zum Ansatz für die Steuerung und Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs ist,

d)

informiert es die zuständige Behörde über diesen Ausschluss.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung