+Artikel 37 Zwangsgelder
---+Artikel 37 1
---+Artikel 37 2
---+Artikel 37 3
---+Artikel 37 4
|
Artikel 37 Zwangsgelder
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
Artikel 37 1
|
(1) Die ESMA verhängt per Beschluss Zwangsgelder, um
|
a)
|
einen ESG-Rating-Anbieter im Einklang mit einem Beschluss gemäß Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c zur Beendigung eines Verstoßes zu verpflichten,
|
|
b)
|
die in Artikel 32 Absatz 1 genannten Personen zu verpflichten,
|
i)
|
Informationen, die per Beschluss gemäß Artikel 32 Absatz 3 angefordert wurden, vollständig zu erteilen,
|
|
ii)
|
sich einer Untersuchung zu unterziehen und insbesondere vollständige Aufzeichnungen, Daten, Verfahren oder sonstiges angefordertes Material vorzulegen sowie sonstige im Rahmen einer per Beschluss gemäß Artikel 33 Absatz 3 angeordneten Untersuchung vorgelegte Informationen zu vervollständigen oder zu berichtigen,
|
|
iii)
|
eine per Beschluss gemäß Artikel 34 Absatz 4 angeordnete Vor-Ort-Prüfung zu dulden.
|
|
|
|
Artikel 37 2
|
(2) Ein Zwangsgeld muss wirksam und verhältnismäßig sein. Die ESMA verhängt das Zwangsgeld für jeden Tag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der ESG-Rating-Anbieter oder die betreffende Person dem jeweiligen in Absatz 1 genannten Beschluss nachkommt.
|
|
Artikel 37 3
|
(3) Unbeschadet des Absatzes 2 beträgt das Zwangsgeld 3 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr beziehungsweise bei natürlichen Personen 2 % des durchschnittlichen Tageseinkommens im vorausgegangenen Kalenderjahr. Es wird ab dem im Beschluss über die Verhängung des Zwangsgelds festgelegten Datum berechnet.
|
|
Artikel 37 4
|
(4) Ein Zwangsgeld wird für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten ab der Bekanntgabe des in Absatz 1 genannten Beschlusses der ESMA verhängt. Nach Ende des Zeitraums, für den das Zwangsgeld verhängt wurde, überprüft die ESMA diese Maßnahme.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|