+KAPITEL III BODENRESILIENZ
---+Artikel 11 Unterstützung der Bodengesundheit und der Bodenresilienz
------+Artikel 11 1
------+Artikel 11 2
---+Artikel 12 Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs
------+Artikel 12 a)
------+Artikel 12 b)

KAPITEL III BODENRESILIENZ

KAPITEL III BODENRESILIENZ

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 11 Unterstützung der Bodengesundheit und der Bodenresilienz
Artikel 12 Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs

Unbeschadet der Autonomie der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Raumplanung stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass bei neuer Bodenversiegelung und neuem Bodenabtrag im Rahmen des Flächenverbrauchs den folgenden Grundsätzen auf der geeigneten räumlichen Ebene in ihrem Hoheitsgebiet Rechnung getragen wird:

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung