+TEIL II EINSTUFUNGSKRITERIEN UND -PROZESS
---+Artikel 3 Einstufungskriterien und -beschluss
------+Artikel 3 1
------+Artikel 3 2
------+Artikel 3 3
------+Artikel 3 4
------+Artikel 3 5
---+Artikel 4 Schriftliche Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS
---+Artikel 5 Recht auf Akteneinsicht im Rahmen des Verfahrens zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS
---+Artikel 6 Recht auf Anhörung im Rahmen des Verfahrens zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS
------+Artikel 6 1
------+Artikel 6 2
------+Artikel 6 3
---+Artikel 7 Begründung des Beschlusses zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS
------+Artikel 7 1
------+Artikel 7 2

TEIL II EINSTUFUNGSKRITERIEN UND -PROZESS

TEIL II EINSTUFUNGSKRITERIEN UND -PROZESS

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 3 Einstufungskriterien und -beschluss
Artikel 4 Schriftliche Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS

Artikel 4

Schriftliche Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS

Die EZB teilt dem Betreiber des Zahlungssystems ihre Absicht mit, ein Verfahren zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS im Einklang mit Artikel 3 einzuleiten. In der schriftlichen Mitteilung sind alle wesentlichen Tatsachen und rechtlichen Gründe im Zusammenhang mit einer möglichen Einstufung des betreffenden Zahlungssystems als SIPS anzugeben.

Artikel 5 Recht auf Akteneinsicht im Rahmen des Verfahrens zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS

Artikel 5

Recht auf Akteneinsicht im Rahmen des Verfahrens zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS

Nach Eingang der in Artikel 4, genannten schriftlichen Mitteilung hat der Betreiber des Zahlungssystems das Recht, Einsicht in Akten, Dokumente oder sonstige Unterlagen der EZB zu nehmen, die als Grundlage für die Einstufung des Zahlungssystems als SIPS dienen. Dieses Recht gilt nicht für Informationen, die gegenüber der EZB, einer nationalen Zentralbank oder anderen Dritten, einschließlich anderer Organe oder Einrichtungen der Union, als vertraulich gelten.

Artikel 6 Recht auf Anhörung im Rahmen des Verfahrens zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS
Artikel 7 Begründung des Beschlusses zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung