+Artikel 48 Verfahren für Leistungsnormen und die Bewertung technischer Dienste

Artikel 48 Verfahren für Leistungsnormen und die Bewertung technischer Dienste

Artikel 48

Verfahren für Leistungsnormen und die Bewertung technischer Dienste

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 55 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung zu ergänzen, indem sie Folgendes festlegt:

a) 

die Normen, die die technischen Dienste einzuhalten haben, und

b) 

das Verfahren für die Bewertung der technischen Dienste einschließlich des dazugehörigen Bewertungsberichts gemäß Artikel 49.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung