+Artikel 8 3

Artikel 8 3

(3)   Das Finanzunternehmen darf sich längerfristig nicht nur auf die in Absatz 2 Buchstabe c genannten Zertifizierungen oder die in Absatz 2 Buchstabe d genannten Auditberichte verlassen. Nach der Leitlinie ist die Anwendung der in Absatz 2 Buchstaben c und d genannten Methoden nur dann gestattet, wenn das Finanzunternehmen

a)

den Auditplan des IKT-Drittdienstleisters für die einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen als zufriedenstellend erachtet;

b)

sicherstellt, dass der Umfang der Zertifizierungen oder Auditberichte die von ihm ermittelten Systeme und wesentlichen Kontrollen abdeckt und die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Anforderungen gewährleistet;

c)

den Inhalt der Zertifizierungen oder Auditberichte laufend gründlich bewertet und prüft, ob die Berichte oder Zertifizierungen nicht obsolet sind;

d)

sicherstellt, dass wesentliche Systeme und Kontrollen in künftigen Fassungen der Zertifizierung oder des Auditberichts berücksichtigt werden;

e)

die zertifizierende oder prüfende Partei in zufriedenstellendem Maße für geeignet hält;

f)

davon überzeugt ist, dass die Zertifizierungen ausgestellt werden und die Zertifizierungen und die Audits nach weithin anerkannten einschlägigen professionellen Standards durchgeführt werden und einen Test der operationalen Wirksamkeit der bestehenden wesentlichen Kontrollen umfassen;

g)

das vertragliche Recht hat, in einer aus der Perspektive des Risikomanagements vertretbaren und legitimen Häufigkeit Änderungen des Umfangs der Zertifizierungen oder Auditberichte mit Blick auf andere einschlägige Systeme und Kontrollen zu verlangen;

h)

das vertragliche Recht hat, nach eigenem Ermessen Einzel- und Sammelaudits im Zusammenhang mit den vertraglichen Vereinbarungen durchzuführen und diese Rechte in der vereinbarten Häufigkeit wahrzunehmen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung