+Artikel 53 2

Artikel 53 2

(2)   Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck

a)

„Kontrolle über die juristische Person“ die Möglichkeit, innerhalb der juristischen Person direkt oder indirekt erheblichen Einfluss auszuüben und entsprechende Entscheidungen zu erzwingen;

b)

„indirekte Kontrolle über eine juristische Person“ die Kontrolle über zwischengeschaltete juristische Personen in der Eigentumsstruktur oder in verschiedenen Ketten der Eigentumsstruktur, wobei die direkte Kontrolle auf jeder Ebene der Struktur festgestellt wird;

c)

„Kontrolle durch Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft“ das direkte oder indirekte Eigentum von 50 % zuzüglich eines der Anteile oder Stimmrechte oder einer der sonstigen Eigentumsbeteiligungen an der Gesellschaft.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung